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   RG, 11.04.1901 - Rep. VI. 443/00   

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https://dejure.org/1901,15
RG, 11.04.1901 - Rep. VI. 443/00 (https://dejure.org/1901,15)
RG, Entscheidung vom 11.04.1901 - Rep. VI. 443/00 (https://dejure.org/1901,15)
RG, Entscheidung vom 11. April 1901 - Rep. VI. 443/00 (https://dejure.org/1901,15)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der § 826 B.G.B. in dem Falle anwendbar, wenn eine Dampfschiffsgesellschaft im Konkurrenzkampf mit anderen Transportunternehmern über eine an dem Unternehmen der Gegner beteiligte Geschäftsfirma als Zwangsmittel die Ausschließung von ihren allgemeinen Frachttarifen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 48, 114
 
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Wird zitiert von ... (111)

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114 [124]).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Ein Verstoß gegen die guten Sitten wird in der Rechtsprechung herkömmlicherweise als ein Verhalten umschrieben, das "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstößt (RGZ 48, 114 (124); BGHZ 17, 327 (332) = NJW 1955, 1274 = LM § 826 (Gc) BGB Nr. 3).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    c) Die vorsätzliche Veröffentlichung der bewußt unwahren Ad-hoc-Mitteilung ist schließlich auch - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - als sittenwidrig i.S. des § 826 BGB, d.h. als "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßend (st.Rspr. seit RGZ 48, 114, 124), anzusehen.
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