Rechtsprechung
   RG, 11.03.1902 - Rep. VII. 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,140
RG, 11.03.1902 - Rep. VII. 13/02 (https://dejure.org/1902,140)
RG, Entscheidung vom 11.03.1902 - Rep. VII. 13/02 (https://dejure.org/1902,140)
RG, Entscheidung vom 11. März 1902 - Rep. VII. 13/02 (https://dejure.org/1902,140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1902,140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welche Bedeutung hat im Falle des § 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 die Thatsache, daß ein Erfüllungsgeschäft vorliegt, in Ansehung des gegen die gesetzliche Vermutung des § 3 Ziff. 2 a. a. O. zu führenden Gegenbeweises?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung außerhalb des Konkurses.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.01.1902 - VII 366/01

    Ist die von dem Aussteller eines gezogenen Wechsels vor dem Verfalltage

    Auszug aus RG, 11.03.1902 - VII 13/02
    In diesem Sinne hat sich der erkennende Senat bereits in einem früheren Urteile (vom 17. Januar 1902, i. S. P.'er Bank w. H., Rep. VII. 366/01) ausgesprochen.
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Besondere Umstände des Einzelfalls, die dem Landesarbeitsgericht dennoch die Überzeugung von der nach § 133 Abs. 1 InsO erforderlichen Kenntnis der Beklagten von einem Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin hätten verschaffen können (vgl. RG 11. März 1902 - VII 13/02 - RGZ 51, 76, 79 f.; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 38b) , lagen nach Auffassung des Berufungsgerichts nicht vor.
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

    Scheidet eine Schenkungsanfechtung aus oder reicht - bei teilweise unentgeltlicher Verfügung - der anfechtbare Teil zur Befriedigung der noch offenen titulierten Ansprüche der Klägerin nicht aus, ist der vom Berufungsgericht offengelassenen Frage nachzugehen, ob eine Anfechtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG in Betracht kommt (vgl. dazu RGZ 51, 76, 79; 153, 350, 352; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1965 - VIII ZR 168/63, WM 1965, 1152, 1153; Urt. v. 22. März 1982 - VIII ZR 42/81, WM 1982, 674 f; Urt. v. 12. Juli 1990 - IX ZR 245/89, WM 1990, 1588, 1590, insoweit in BGHZ 112, 136 nicht abgedruckt; Böhle-Stamschräder/Kilger a.a.O. § 3 Anm. II insbesondere 1, 2, 5, 11; Jaeger a.a.O. § 3 Anm. 43 f; Jaeger/Henckel a.a.O. § 31 Rdn. 24 ff; Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 31 Rdn. 16 ff).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare, vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung durch

    Die Gegenmeinung (insb. Kübler/Prütting/Paulus, InsO, § 133 Rz. 6; Paulus in: ZinsO 1999, 242 ff) verkennt, dass es sich insoweit nicht um eine Anwendung materiellen Insolvenzrechts handelt, vielmehr um den allgemeinen Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (vgl. RGZ 45, 24 ff; 51, 76 f), den auch der Gesetzgeber durch die Insolvenzordnung nicht eingeschränkt hat.
  • BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88

    Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den

    Das Entgelt besteht bei solchen Verträgen in der Befreiung von der Schuld (RGZ 62, 38, 45; 51, 76, 77; Jäger/Lent, KO 8. Aufl. § 30 Rn. 2).
  • BGH, 05.06.1962 - 1 StR 551/61

    Rechtsmittel

    Die Befreiung von der Schuld, hier also von dem Unterhaltsanspruch, ist das Entgelt, welches dem Schuldner für die Erfüllung zukommt (vgl. u.a. RGZ 27, 130, 133; 51, 76; 62, 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht