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   RG, 05.12.1902 - Rep. II. 269/02   

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https://dejure.org/1902,185
RG, 05.12.1902 - Rep. II. 269/02 (https://dejure.org/1902,185)
RG, Entscheidung vom 05.12.1902 - Rep. II. 269/02 (https://dejure.org/1902,185)
RG, Entscheidung vom 05. Dezember 1902 - Rep. II. 269/02 (https://dejure.org/1902,185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Anfechtung wegen Irrtums gemäß den §§ 119. 121 und 143 B.G.B. von dem Prozeßbevollmächtigten auf Grund der Prozeßvollmacht nicht bloß bei der mündlichen Verhandlung, sondern auch in einem dem Prozeßbevollmächtigten des Gegners zugestellten Schriftsatze ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsanfechtung wegen Irrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 53, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    bb) Die anwaltliche Prozessvollmacht berechtigt regelmäßig zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die zum Angriff und zur Verteidigung erforderlich sind, auch wenn sie zugleich materiellrechtliche Wirkung haben (vgl. RGZ 50, 426, 427; 53, 148; 53, 212, 213; 63, 411, 413; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - VIII ZR 19/82, NJW 1984, 357, 358 unter bb; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 81 Rn. 10; Zöller/Greger, aaO, § 145 Rn. 11; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 388 Rn. 2; Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., § 388 Rn. 2; jeweils zu Aufrechnungserklärungen).
  • BGH, 20.03.1992 - V ZR 7/91

    Umfang der Prozeßvollmacht bei Klage aus Nießbrauch

    Der Umfang der einem Anwalt erteilten Prozeßvollmacht ergibt sich nicht allein aus § 81 ZPO; vielmehr muß sich die Befugnis des Anwalts, auch materiellrechtliche Erklärungen abzugeben, aus den Besonderheiten des Einzelfalles und dem inneren Zusammenhang der abgegebenen Erklärung mit dem Gegenstand des Rechtsstreits erschließen (MK-ZPO/von Mettenheim, § 81 Rdn. 9; vgl. auch BGHZ 31, 206, 209; BGH Urt. v. 5. Oktober 1971 VI ZR 107/70, NJW 1972, 52; RGZ 48, 218, 221; 53, 148; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 81 Rdn. 4; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 81 B III a 1).
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