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   RG, 20.12.1902 - Rep. V. 321/02   

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RG, 20.12.1902 - Rep. V. 321/02 (https://dejure.org/1902,8)
RG, Entscheidung vom 20.12.1902 - Rep. V. 321/02 (https://dejure.org/1902,8)
RG, Entscheidung vom 20. Dezember 1902 - Rep. V. 321/02 (https://dejure.org/1902,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Prozeßbevollmächtigte zur Kündigung und Entgegennahme einer Kündigung in der mündlichen Verhandlung ermächtigt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung durch den Prozessbevollmächtigten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RGZ 53, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    auch BAG 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - zu I 1 a aa der Gründe; BGH 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02 - zu II 2 a der Gründe; 18. Dezember 2002 - VIII ZR 141/02 - zu II 2 a der Gründe; ebenso bereits RG 20. Dezember 1902 - V 321/02 - RGZ 53, 212; 18. Februar 1902 - III 424/01 - RGZ 50, 426; 4. Juni 1901 - II 127/01 - RGZ 48, 218; 22. Januar 1901 - V 426/01 - RGZ 50, 138) .
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    bb) Die anwaltliche Prozessvollmacht berechtigt regelmäßig zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die zum Angriff und zur Verteidigung erforderlich sind, auch wenn sie zugleich materiellrechtliche Wirkung haben (vgl. RGZ 50, 426, 427; 53, 148; 53, 212, 213; 63, 411, 413; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - VIII ZR 19/82, NJW 1984, 357, 358 unter bb; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 81 Rn. 10; Zöller/Greger, aaO, § 145 Rn. 11; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 388 Rn. 2; Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., § 388 Rn. 2; jeweils zu Aufrechnungserklärungen).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZR 77/98

    Vollmacht zur Entgegennahme einer Kündigungserklärung

    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß eine einem Rechtsanwalt zur Abwehr einer Räumungsklage erteilte Prozeßvollmacht regelmäßig die Befugnis zum Empfang einer im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit abgegebenen (neuen) Kündigungserklärung einschließt (Grapentin in Bub/Treier, Handbuch 3. Aufl. IV Rdn. 25 m.N.; Zöller/Vollkommer, ZPO 21. Aufl. § 81 Rdn. 10; vgl. auch RGZ 53, 212 zu dem vergleichbaren Fall der Kündigung eines Darlehens; a.A. - ohne Begründung - Sonnenschein, NJW 1990, 17, 24).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06

    Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher

    Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat in zwei Beschlüssen vom 1. Februar 2006 (- 1 L 121/02 -, AuAS 2006, 151, und 1 L 321/02) eine solche Verfolgung beim Vorliegen besonderer Gefährdungsmerkmale bejaht und damit im Ergebnis den Auskünften des Europäischen Zentrums für kurdische Studien Rechnung getragen, wonach für Yeziden, die sich im Großraum Mosul oder Bagdad aufhalten, eine erhöhte Gefährdung besteht, wenn sie Intellektuelle mit öffentlich sichtbarem Erfolg bzw. Einfluss oder yezidische Würdenträger sind, wenn sie regelmäßig yezidische Einrichtungen besuchen, im Alkoholgeschäft oder im Gaststätten- und Hotelgewerbe oder in der Vergnügungsindustrie tätig sind, in Schönheits- oder Frisiersalons arbeiten oder - etwa als Polizisten oder Taxifahrer - in häufigen Kontakt zur moslemischen Bevölkerung treten, wenn sie aufgrund typischer Kleidungsstücke oder anderer Merkmale als Yeziden auffallen oder wenn sie als Frauen unverschleiert in die Öffentlichkeit gehen.
  • LG Bonn, 17.06.2021 - 19 O 216/20
    Dabei waren die Beklagtenvertreter aufgrund der ihnen erteilten Prozessvollmacht auch zur Abgabe einer entsprechenden Kündigungserklärung ermächtigt (vgl. Staudinger/Freitag (2015), BGB, § 488 Rn. 323, RG, Urteil vom 20.12.1902, V 321/02, RGZ 53, 212, 213 f.), ebenso wie es die Klägervertreter zur Entgegennahme einer solchen Erklärung waren (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2000, XII ZR 77/98, juris Rn. 2; RG, Urteil vom 20.12.1902, V 321/02, RGZ 53, 212, 213 f.).
  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 44/65

    Gewährung eines Darlehens - Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft -

    Ob auch die Erhebung der vorliegenden Klage, der die Entschädigungsbehörde - wie ihre Äußerung vom 10. Januar 1964 ergibt - zugestimmt hat, als eine Kündigung des Darlehens zu würdigen wäre (vgl. RGZ 53, 212), kann dahinstehen.
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