Rechtsprechung
   RG, 09.01.1903 - Rep. III. 316/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1903,253
RG, 09.01.1903 - Rep. III. 316/02 (https://dejure.org/1903,253)
RG, Entscheidung vom 09.01.1903 - Rep. III. 316/02 (https://dejure.org/1903,253)
RG, Entscheidung vom 09. Januar 1903 - Rep. III. 316/02 (https://dejure.org/1903,253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1903,253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Klage auf Rechnungslegung im Sinne des § 254 C.P.O. Ablehnung des Beweisangebots, bezw. der Nachholung der Beeidigung beschaffter Aussage wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des Beweismittels.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Rechnungslegung nach § 254 C.P.O. ; Ablehnung e. Beweisantrags.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 53, 252
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Die Klage ist überall da gegeben, wo auf Erfüllung der durch Gesetz oder Vertrag begründeten Verpflichtung geklagt wird, die benötigte Auskunft über den Anspruch des Klägers gegen den Beklagten begründenden Tatsachen in sachdienlicher Weise zu erteilen (so schon RGZ 53, 252, 254 f) .
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Als Rechnungslegung im Sinne dieser Vorschrift gilt "jede Auskunftserteilung, die auf entsprechender, durch Gesetz oder durch Vertrag begründeter Rechtspflicht beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen ... besteht, nach den sich die Ansprüche ... bemessen" (RG 9. Januar 1903 - III 316/02 - RGZ 53, 252, 254).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Die Vorschrift des § 254 ZPO ist trotz ihres formalen Ausnahmecharakters weit auszulegen (so schon RG, Urteil vom 09.01.1903 - III 316/02 - Juris; Baumbach/Lauterbach/Anders/Hartmann, ZPO, 75. Auflage, 2017, § 254 Rn. 2; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Auflage, 2008, § 254 Rn. 3).
  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01

    Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen

    Darunter fällt "jede Auskunftserteilung", die auf entsprechender, durch Gesetz und Vertrag begründeter Rechtspflicht beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen besteht, nach denen sich die Ansprüche bemessen (RG 9. Januar 1903 - III 316/02 - RGZ 53, 252, 254).
  • LG Aurich, 06.05.2016 - 5 O 789/12

    Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Beendigung des Vertrages seitens des

    Der Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüche richtet sich dabei danach, was der Geschäftsherr zur Überprüfung der Besorgung bedarf (vgl. RGZ 53, 252, 254, BGHZ 109, 260, 266).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2011 - 11 Sa 2566/10

    Bonus - Stichtagsklausel - Entgeltcharakter

    In diesem Sinne ist unter Rechnungslegung "jede Auskunftserteilung, die auf entsprechender, durch Gesetz oder durch Vertrag begründeter Verpflichtung beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen... besteht, nach denen sich die Ansprüche... bemessen" (Reichsgericht III 316/02 vom 09.01.1903, RGZ 53 Seite 254).
  • ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20

    Fristlose und ordentliche Kündigungen - Anhörung des Betriebsrats - leitender

    Als Rechnungslegung im Sinne dieser Vorschrift gilt "jede Auskunftserteilung, die auf entsprechender, durch Gesetz oder durch Vertrag begründeter Rechtspflicht beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen ... besteht, nach denen sich die Ansprüche ... bemessen" (BAG 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - Rn. 40 bei juris mit Verweis auf RG 09.01.1903 - III 316/02 - RGZ 53, 252, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht