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RG, 17.01.1903 - Rep. I. 392/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung des § 51 des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Wann ist "Widerspruch zum Protokoll erklärt"?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genossenschaftsrecht. ; Anfechtungsklage.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 53, 291
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.05.2015 - II ZR 176/14
Beschlüsse in der Hauptversammlung einer nicht börsennotierten …
Die Protokollierung der Fragen und Antwortverweigerung bei § 131 Abs. 5 AktG und des Widerspruchs bei § 245 Nr. 1 AktG dient Beweiszwecken und ist nicht Voraussetzung für die Rechtsfolgen, die sich aus der Nichtbeantwortung einer vom Aktionär gestellten Frage ergeben (…Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 131 Rn. 43), oder für die Wirksamkeit eines Widerspruchs (…MünchKommAktG/Hüffer, 3. Aufl., § 245 Rn. 39 mwN; vgl. RGZ 53, 291, 293). - BGH, 19.05.2015 - II ZR 181/14
Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft: Niederschrift der Hauptversammlung bei …
Die Protokollierung der Fragen und Antwortverweigerung bei § 131 Abs. 5 AktG und des Widerspruchs bei § 245 Nr. 1 AktG dient Beweiszwecken und ist nicht Voraussetzung für die Rechtsfolgen, die sich aus der Nichtbeantwortung einer vom Aktionär gestellten Frage ergeben (…Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 131 Rn. 43), oder für die Wirksamkeit eines Widerspruchs (…MünchKommAktG/Hüffer, 3. Aufl., § 245 Rn. 39 mwN; vgl. RGZ 53, 291, 293). - LG München I, 13.04.2006 - 5 HKO 4326/05
Satzungsregelung zur ausschließlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte
Die sehr viel besseren Gründe sprechen für die Gegenansicht, wonach ein Widerspruch bereits vor der Beschlussfassung wirksam erklärt werden kann (vgl. RGZ 53, 291, 292 mwN aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts; LG Ingolstadt WM 1991, 685, 689;… Hüffer in: Münchener Kommentar zum AktG, aaO, Rn. 36 zu § 245;… Zöllner in: Kölner Kommentar zum AktG, 1. Aufl., Rn. 36 zu § 245; Priester EWiR 2005, 329 f.). - LG München I, 27.04.2006 - 5 HKO 10400/05 Daher kann nach der ganz überwiegend vertretenen Auffassung der Widerspruch bereits vor Beschlussfassung wirksam erklärt werden (vgl. RGZ 53, 291, 292 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts; LG Ingolstadt WM 1991, 685, 689;… Hüffer in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 36 zu § 245;… Zöllner in: Kölner Kommentar zum AktG, 1. Aufl., Rdn. 36 zu § 245; Priester EWiR 2005, 329 f. [LG Frankfurt am Main 04.11.2004 - 3-5 O 112/04] ).