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   RG, 22.11.1902 - Rep. V. 277/02   

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https://dejure.org/1902,147
RG, 22.11.1902 - Rep. V. 277/02 (https://dejure.org/1902,147)
RG, Entscheidung vom 22.11.1902 - Rep. V. 277/02 (https://dejure.org/1902,147)
RG, Entscheidung vom 22. November 1902 - Rep. V. 277/02 (https://dejure.org/1902,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Käufer Wandelung verlangen, bevor er die gekaufte Sache abgenommen hat? Ist seine Verpflichtung zur Abnahme der gekauften Sache gegen Zahlung des Kaufpreises so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern? Hat beim Verzuge ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wandelung. Erfüllungsweigerung. Fristbestimmung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 53, 70
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

    Wenn sich der Käufer darauf einläßt, ist es seine Sache, sich vor Abnahme der Kaufsache zu vergewissern, ob er die damit unter Umständen eintretende Haftungsbefreiung des Verkäufers hinnehmen kann; denn eine Verpflichtung seinerseits zur Abnahme der nicht unwesentlich mangelhaften und damit vertragswidrigen Kaufsache besteht nicht (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1956, VIII ZR 61/56, BB 1957, 92; RGZ 53, 70, 73 ff; Staudinger/Köhler, BGB 12. Aufl. § 433 Rdn. 72; Erman/Weitnauer, BGB 8. Aufl. § 433 Rdn. 13).
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Nichteinhaltung der zugesicherten

    Diese Einschränkung des Wahlrechts des Käufers nach § 242 BGB darf freilich nicht so weit gehen, daß die Wahl des "großen" Schadensersatzes schon dann als rechtsmißbräuchlich angesehen wird, wenn dem Käufer nach § 468 Satz 2 BGB das Recht auf Wandlung zu versagen wäre (in diesem Sinne aber RGZ 53, 70, 73/74 hinsichtlich der Pflicht des Käufers, ein Grundstück nach § 433 Abs. 2 BGB abzunehmen, das die vertraglich zugesicherte Größe nicht erreichte).
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

    Die unzutreffende Flächenangabe im Vertrag vermag nur dann Gewährleistungsansprüche der Kläger zu begründen, wenn diese Angabe als Zusicherung zu verstehen ist, das durch den Inhalt der Planskizze in seinen Grenzen verbindlich festgelegte "Neugrundstück" sei ungefähr 540 qm groß, §§ 459 Abs. 22, 468 BGB (st.Rspr., vgl. RGZ 53, 70, 73; RG JW 1905, 530; RGZ 63, 110, 11; RG WarnRspr 1911 Nr. 368 und 1912 Nr. 205; Senatsurteil vom 14. Juli 1978, V ZR 168/75, WM 1978, 1291).
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    In RGZ 107, 345 hat dann der V. Zivilsenat des Reichsgerichts im Anschluß an RGZ 53, 70 [72] darauf hingewiesen, daß bereits der ergebnislose Ablauf der Frist aus § 326 BGB den Anspruch auf Erfüllung des Vertrages aufhebt (a.a.O. S. 347).
  • BGH, 11.12.1956 - VIII ZR 61/56
    Jedoch hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen, daß hinsichtlich dieser Verpflichtung des Käufers der auch das Kaufrecht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (BGB RGRK 10. Aufl Vorbem 2 vor § 433) Anwendung zu finden hat und diese Verpflichtung des Käufers daher ebenfalls so auszulegen ist, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (RGZ 53, 70 [73, 74], Staudinger Komm zum BGB 11. Aufl § 433 Anm. 144).
  • BGH, 14.07.1978 - V ZR 168/75

    Voraussetzung für die Zusicherung der Eigenschaft einer Kaufsache bei

    Für diese Eigenschaft ist nur im Falle der Zusicherung (vgl. RGZ 53, 70) Gewähr gemäß §§ 462, 463 Satz 1 BGB zu leisten.
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83

    Folgen des Abweichens von der im Kaufvertrag zugesicherten Grundstücksgröße -

    Denn selbst dann, wenn die Grenzen des klägerischen Grundstücks so wie im Lageplan ausgewiesen verlaufen, können die Kläger gemäß §§ 459 Abs. 2, 468 BGB Minderung verlangen, wenn die Flächenangabe im Vertrag als Zusicherung zu verstehen ist, das durch den Inhalt der Planskizze in seinen Grenzen verbindlich festgelegte "Neugrundstück" sei ungefähr 705 qm groß (st. Rspr., vgl. RGZ 53, 70, 73; RG JW 1905, 530; RGZ 63, 110, 111; RG WarnRspr 1911 Nr. 368 und 1912 Nr. 205; Senatsurteil vom 14. Juli 1978, V ZR 168/75, WM 1978, 1291).
  • BGH, 05.11.1957 - VIII ZR 307/56

    Rechtsmittel

    Die Gefahr ist deshalb nicht auf ihn übergegangen (RGZ 53, 70, 73; 63, 297; Staudinger BGB 11. Aufl. § 433 Nr. 100 a, 144).
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