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   RG, 03.04.1903 - Rep. VII. 499/02   

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https://dejure.org/1903,483
RG, 03.04.1903 - Rep. VII. 499/02 (https://dejure.org/1903,483)
RG, Entscheidung vom 03.04.1903 - Rep. VII. 499/02 (https://dejure.org/1903,483)
RG, Entscheidung vom 03. April 1903 - Rep. VII. 499/02 (https://dejure.org/1903,483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welcher Verjährung unterliegen Ersatzansprüche des Inhabers einer Fischereiberechtigung an einem öffentlichen Strome wegen einer durch eine Stromregulierung herbeigeführten Beeinträchtigung der Fischerei? 2. Nach welchen Grundsätzen sind solche Ansprüche, wenn die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzansprüche wegen Beeinträchtigung der Fischerei.; Gutachten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 54, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Bestimmte Fangchancen oder ein bestimmter Fischbestand seien nicht geschützt (RG, Urteil vom 3. April 1903 - VII 499/02 - RGZ 54, 260; BGH, Urteil vom 5. April 1968 - V ZR 228/64 -, BGHZ 50, 73; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 1977 - 1 U 105/75 - VKBl 1979, 280 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. September 1996 - BVerwG 11 A 20.96 - BVerwGE 102, 74 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010 - 7 KS 174/06 - ZfW 2010, 225; VGH München, Urteil vom 19. November 1996 - 8 B 95.1134 - VKBl 1997, 563).

    Das Reichsgericht hat dies damit begründet, der Staat sei sich bei der Erteilung eines Fischereiprivilegs der Hauptbestimmung des öffentlichen Stromes bewusst und wolle es nur unbeschadet derjenigen Rechte, welche die Grundlage für die Erfüllung dieser Pflichten bildeten, gewähren (Urteil vom 3. April 1903 a.a.O. S. 265 f.) Als ein Eingriff müssten daher nur solche Veränderungen am Strom angesehen werden, die infolge ihrer besonderen Beschaffenheit und ihrer besonderen Tragweite die Fischerei aufhöben oder eine dem der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführten.

    Daran ändere sich nichts, wenn ein für Fischnahrung wenig geeigneter Boden hergestellt werde oder günstige Laichbedingungen beseitigt würden (RG, Urteil vom 3. April 1903 a.a.O. S. 267 ff.).

  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64

    Recht auf Aufrechterhaltung der Fließgeschwindigkeit im Fischwasser -

    Das Berufungsgericht gründet den Entschädigungsanspruch des Beklagten auf § 71 in Verbindung mit § 70 Abs. 1 Satz 1 (Nr. 3) LWG und führt dazu aus: Das Fischereirecht sei - entsprechend der ehemaligen Regelung in §§ 156, 157 PrWassG (zu vergleichen RGZ 46, 287; 54, 260) - ein Recht im Sinn des § 70 Abs. 1 Satz 1 (Nr. 3) LWG.

    In der Entscheidung vom 3. April 1903 (RGZ 54, 260, 267) habe das Reichsgericht ausdrücklich den Fall einbezogen, daß die Ausübung der Fischerei dadurch ganz oder zum Teil unmöglich werden könne, daß besondere zugelassene Fischereigerätschaften nicht mehr verwendet werden könnten.

    Der Ausbau zur Schiffbarmachung gehört aber zu den vordringlichen Aufgaben des Bundes, so daß die Grundsätze, die vom Reichsgericht für das durch Privileg erworbene Fischereirecht entwickelt wurden (RGZ 54, 260; über frühere Entscheidungen vgl. Gruchot 29, 247; JW 1886, 451; RGZ 41, 142; 46, 287; Recht 11, 999, insgesamt nachgewiesen auch in von Kamptz/Delius, Die Rechtsprechung des Reichs- und Kammergerichts auf den Gebieten des öffentlichen Rechts Band I S. 305 ff), im wesentlichen auch auf das den Ländern im Wasserrechtsvertrag verbliebene Fischereirecht angewendet werden können.

    Es ist vielmehr angesichts der vordringlichen Aufgaben der Bundeswasserstraßen als Verkehrswege auf jede einzelne Maßnahme des Ausbaues einzugehen und zu prüfen, ob eine bestimmte Anlage oder Maßnahme infolge ihrer besonderen Beschaffenheit oder ihrer besonderen Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (RGZ 54, 260, 267).

    Dies wurde bejaht bei der Beseitigung oder Minderung wertvollen Gewässers infolge Durchstichs oder Verlandung, auch bei Stromversetzung und bei solchen Einengungen des Flußbetts, die die Benutzung der dem Berechtigten bisher zustehenden Fischereigeräte unmöglich machte (RG JW 1886, 451 Nr. 31; RGZ 54, 260, 268; Holtz/Kreutz/Schlegelberger, Des preußische Wasserrecht, 4. Aufl. § 156 Anm. 6).

  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

    Ein solches Fischereirecht kraft früheren Eigentums des Landes Preußen kann gegenüber den Verkehrsinteressen, denen die Bundeswasserstraßen in erster Linie zu dienen bestimmt sind, grundsätzlich kein Recht auf Aufrechterhaltung der natürlichen Verhältnisse gewähren, sondern besteht - ähnlich wie das private Eigentum an einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße - in der Regel nur unbeschadet der Erfüllung der mit der öffentlichen Bestimmung der Straße verbundenen Aufgaben (vgl. RGZ 54, 260 (266); BGHZ 50, 73 (74 f.)).

    Es ist vielmehr angesichts der vordringlichen Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen zu prüfen, ob eine bestimmte Anlage oder Maßnahme des Ausbaus infolge ihrer b e s o n d e r e n Beschaffenheit oder Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (vgl. RGZ 54, 260 (267 f.); BGHZ 50, 73 (75)).

    Die Vertiefung des Gewässers als solche reicht hierfür auch dann nicht aus, wenn dabei durch die Anwendung von Baggermaschinen ein für die Fischnahrung wenig geeigneter Boden hergestellt wird (vgl. RGZ 54, 260 (268)).

  • VG Darmstadt, 15.10.1997 - 2 E 1071/96

    Inhaber eines selbstständigen Fischereirechts am Main in dem im Wasserbuch

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