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   RG, 26.06.1903 - Rep. II. 4/03   

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https://dejure.org/1903,163
RG, 26.06.1903 - Rep. II. 4/03 (https://dejure.org/1903,163)
RG, Entscheidung vom 26.06.1903 - Rep. II. 4/03 (https://dejure.org/1903,163)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1903 - Rep. II. 4/03 (https://dejure.org/1903,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erfordert § 377 Abs. 5 H.G.B. nur ein auf Täuschung des Käufers gerichtetes und dazu auch geeignetes Verhalten des Verkäufers, aber nicht, daß dadurch auch die Täuschung erreicht, d. h. der Käufer zum Unterlassen rechtzeitiger Prüfung oder rechtzeitiger Mängelanzeige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelskauf. Arglistige Verschweigung von Mängeln.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 55, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    aa) Während das Reichsgericht Kausalitätsfragen im Gewährleistungsrecht allgemein für unerheblich hielt (RG WarnR 1933 Nr. 193; zu § 477 BGB aF RGZ 55, 210, 215 f.; zu § 463 BGB aF RGZ 102, 394, 395; ebenso Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht, 15. Aufl., S. 436; Planck/Knoke, BGB, 4. Aufl., § 463 Anm. 2 a.E.), hat der Senat für § 463 Satz 2 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung angenommen, dass die von dem Verkäufer zu beweisende fehlende Kausalität den Anspruch ausschließt.
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 181/06

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Verwalters gegen Anspruch auf Herausgabe der

    - Amtsgericht Rheine 3 II 16/01, 3 II 13/02, 3 II 16/02, 3 II 4/03, 3 II 6/03, 3 II 8/03, 3 II 9/03, 3 II 13/03, 3 II 9/04, 3 III 12/04, 3 II 15/04, 3 II 19/04 und 3 II 23/04 sowie.

    die Unterlagen betreffend die von dem Antragsgegner für die Eigentümergemeinschaft geführten gerichtlichen Verfahren, insbesondere - Amtsgericht Rheine 3 II 16/01, 3 II 13/02, 3 II 16/02, 3 II 4/03, 3 II 6/03, 3 II 8/03, 3 II 9/03, 3 II 13/03, 3 II 9/04, 3 III 12/04, 3 II 15/04, 3 II 19/04 und 3 II 23/04 sowie - Landgericht Münster 3 T 67/02, 3 T 26/03, 3 T 66/03, 16 O 182/04, 16 O 99/04 und 11 O 202/04;.

  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 112/77

    Auswirkungen der Kenntnis eines Käufers von einem Sachmangel auf den zu

    Ebenso wie es dem Käufer, der den Mangel bei Vertragsabschluß kennt, grundsätzlich nichts nützt, wenn ihm der Verkäufer diesen Mangel seinerseits arglistig verschwiegen oder ihm eine Eigenschaft zugesichert hat (vgl. RGZ 55, 210, 214), und wie ihm ferner bei eigener grober Fahrlässigkeit Gewährleistungsansprüche selbst dann nicht zustehen, wenn der Verkäufer auch seinerseits grob fahrlässig gehandelt hat, so soll umgekehrt dem Käufer ganz allgemein und ohne Prüfung seiner Schutzwürdigkeit im Einzelfall ein uneingeschränkter Schadensersatzanspruch auch dann zustehen, wenn er aus leichter Fahrlässigkeit den Mangel nicht erkannt hat oder ihm - bei Zusicherung bzw. Arglist seitens des Verkäufers - sogar grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt (§ 460 Satz 2 BGB).
  • BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53

    Rechtsmittel

    Veräußert der Käufer die Ware weiter und überläßt er die Untersuchung der Ware dem Abnehmer, so hat er dafür Sorge zu tragen, daß der Abnehmer ihn sobald als möglich von dem Ergebnisse der Untersuchung benachrichtigt (Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts - RGZ 55, 210, [211]).

    Hat der Käufer die Ware weiterverkauft und die Untersuchung der Ware dem Abnehmer überlassen, so muß er dafür sorgen, daß der Abnehmer ihn, sobald als möglich, von dem Ergebnisse der Untersuchung benachrichtigt (RGZ 55, 210 [211]).

  • BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59

    Rechtsmittel

    Ein arglistiges Verschweigen von Fehlern der Kaufsache, dem die arglistige Vorspiegelung von Vorzügen gleichzusetzen ist, setzt keineswegs den Tatbestand eines vollendeten Betruges voraus (RGZ 55, 210, 214).
  • BGH, 26.01.1954 - I ZR 150/52

    Rechtsmittel

    Es kommt nicht darauf an, ob das betreffende arglistige Verhalten des Verkäufers zur Zeit des Kaufabschlusses oder später stattfand und die Unterlassung der rechtzeitigen Mängelrüge tatsächlich verursacht hat (RGZ 55, 210 [215], 91, 420 [423]).
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