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RG, 05.01.1904 - Rep. VII. 355/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist eine von einem Konkursgläubiger bei Anmeldung seiner Forderung erklärte Aufrechnung eines Teils derselben gegen einen dem Gemeinschuldner gegen ihn zustehenden Anspruch rechtlich wirksam? 2. Unter welchen Umständen ist der Schuldner eines persönlich haftenden, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechnung im Konkurse.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 362
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters …
Wer verfügungsbefugt ist, ist gemäß § 388 Satz 1 BGB Adressat der Aufrechnungserklärung (RGZ 56, 362, 364).