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   RG, 03.02.1904 - Rep. V. 324/03   

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https://dejure.org/1904,179
RG, 03.02.1904 - Rep. V. 324/03 (https://dejure.org/1904,179)
RG, Entscheidung vom 03.02.1904 - Rep. V. 324/03 (https://dejure.org/1904,179)
RG, Entscheidung vom 03. Februar 1904 - Rep. V. 324/03 (https://dejure.org/1904,179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zwangsverwaltung über ein Grundstück, auf dem ein Nießbrauch ruht. Wie ist in solchem Falle die rechtliche Stellung des Zwangsverwalters gegenüber dem Nießbraucher und gegenüber demjenigen, der durch Pfändung und Überweisung in dessen Rechten steht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsverwaltung über ein mit Nießbrauch belastetes Grundstück.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 56, 388
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Dem Zwangsverwalter kommt statt des Eigentümers die Befugnis zu, die Rechtsausübung des Nutzungsberechtigten zu überwachen, um gegebenenfalls nach den §§ 1051 ff. BGB gegen ihn vorzugehen (vgl. RGZ 56, 388, 389; Steiner/Eickmann/Hagemann/Storz/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 9. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 79; Dempewolf, Anm. zu OLG Köln NJW 1957, 1769, 1780; Muth, Zwangsversteigerungspraxis S. 540 Rdn. 22).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 46/03

    Zulässigkeit der Zwangsverwaltung bei bestehendem Nießbrauchsrecht

    Dem Zwangsverwalter kommt statt des Eigentümers die Befugnis zu, die Rechtsausübung des Nutzungsberechtigten zu überwachen, um gegebenenfalls nach den §§ 1051 ff. BGB gegen ihn vorzugehen (vgl. RGZ 56, 388, 389; Steiner/Eickmann/Hagemann/Storz/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 9. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 79; Dempewolf, Anm. zu OLG Köln NJW 1957, 1769, 1780; Muth, Zwangsversteigerungspraxis S. 540 Rdn. 22).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 47/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Dem Zwangsverwalter kommt statt des Eigentümers die Befugnis zu, die Rechtsausübung des Nutzungsberechtigten zu überwachen, um gegebenenfalls nach den §§ 1051 ff. BGB gegen ihn vorzugehen (vgl. RGZ 56, 388, 389; Steiner/Eickmann/Hagemann/Storz/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 9. Aufl. § 146 ZVG Rdn. 79; Dempewolf, Anm. zu OLG Köln NJW 1957, 1769, 1780; Muth, Zwangsversteigerungspraxis S. 540 Rdn. 22).
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