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RG, 16.03.1904 - Rep. V. 388/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie werden die Wirkungen des Zuschlags beeinflußt, wenn die Bezeichnung des Grundstücks in der Bekanntmachung des Versteigerungstermins nicht hinreichend deutlich ist?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezeichnung des Grundstücks in der Zwangsversteigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 57, 200
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12
Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines …
aa) Es entspricht der herrschenden - auch von dem Senat geteilten - Meinung, dass der Zuschlag nicht zu dem Entzug schuldnerfremden Eigentums führt, wenn das zu versteigernde Grundstück in der Terminsbestimmung derart fehlerhaft oder unzureichend gekennzeichnet ist, dass der nicht am Verfahren beteiligte (wahre) Eigentümer seine Betroffenheit nicht erkennen konnte und somit keine Veranlassung hatte, seine Rechte nach § 37 Nr. 5 ZVG geltend zu machen (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 273/94, DtZ 1996, 212, 213; RGZ 11, 275, 277 ff.; 18, 275, 278 f.; 57, 200, 203 f.; 85, 316, 318 f.; RG, Gruchot 54 [1910], 398, 401 ff., OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1734;… Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 37 Rn. 6.10;… § 90 Rn. 2.4; Reiß, Grenzrecht und Grenzprozess, S. 57 f.;… Fischer/Schaefer, Die Gesetzgebung betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Reiche und in Preußen, 2. Aufl., § 90 Rn. 1 S. 320;… Wolff, ZVG, 3. Aufl., § 37 Rn. 2, § 90 Rn. 2;… Korintenberg/Wenz, ZVG, 6. Aufl., § 90 Rn. 1, § 37 Rn. II.1.Der Entzug schuldnerfremden Eigentums kann nur hingenommen werden, wenn der betroffene Eigentümer gegen den drohenden Rechtsverlust vorgehen konnte (RGZ 18, 275, 278 f.
; 57, 200, 203; 85, 316, 318; OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1734). - BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06
Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren
aa) Die Terminsbestimmung muss danach das zu versteigernde Grundstück so bezeichnen, dass für die Beteiligten wie für einen Dritten eindeutig erkennbar ist, auf welches Grundstück sich die Bekanntmachung der Versteigerung bezieht (RGZ 57, 200, 203; OLG Hamm Rpfleger 1991, 71, 72; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225). - BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06
Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke
aa) Die Terminsbestimmung muss danach das zu versteigernde Grundstück so bezeichnen, dass für die Beteiligten wie für einen Dritten eindeutig erkennbar ist, auf welches Grundstück sich die Bekanntmachung der Versteigerung bezieht (RGZ 57, 200, 203; OLG Hamm Rpfleger 1991, 71, 72; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225). - BGH, 15.03.1996 - V ZR 273/94
Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke in Preußen
Auch eine Doppelbuchung, bei der die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Benachrichtigung Dritter vom Versteigerungstermin (§ 37 Nr. 5 ZVG) dem Zuschlag die Wirksamkeit versagt hat (RGZ 11, 275; 57, 200; 85, 316;… vgl. auch Zeller/Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 14. Aufl., § 90 Anm. 2.4), war im Rechtssinne nicht gegeben; denn das Unterbleiben der Abschreibung der Gebäudefläche Nr. 203 von dem auf einem anderen Grundbuchblatt gebuchten Flurstück 166/38 entsprach der damaligen Rechtslage.