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RG, 24.02.1882 - Rep. III. 528/81 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Fallen freiwillige Pfandbestellungen unter die "unentgeltlichen Verfügungen" im Sinne des §. 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1879, betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkurses?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Konkurses; Freiwillige Pfandbestellung als "unentgeltliche Verfügung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 6, 85
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.06.2016 - IX ZR 153/15
Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung …
Erfasst werden nicht nur schuldrechtliche Verträge (BGH…, Urteil vom 1. Juli 2010 - IX ZR 58/09, WM 2010, 1659 Rn. 9), sondern auch sachenrechtliche Abkommen wie Grundstücksübertragungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1982 - VIII ZR 42/81, ZIP 1982, 856, 857) und die Gewährung von Hypothekenbestellungen (RGZ 6, 85; 29, 297, 299 f;… MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 133 Rn. 40;… Jaeger/Henckel, InsO, § 133 Rn. 59). - BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89
Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung
- BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 159/70
Besondere Konkursanfechtung und Schenkungsanfechtung
Ob ein solcher Fall gleichwohl nach dem Wortlaut des Gesetzes unter diese Bestimmung fallen kann (verneinend: RGZ 6, 85; 9, 100, 103; RG WarnRspr 1911 Nr. 78; RG LZ 1914 Spalte 1912), hängt von der Auslegung des Begriffes "unentgeltliche Verfügungen" in dieser Bestimmung ab.