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   RG, 24.02.1882 - Rep. III. 528/81   

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https://dejure.org/1882,107
RG, 24.02.1882 - Rep. III. 528/81 (https://dejure.org/1882,107)
RG, Entscheidung vom 24.02.1882 - Rep. III. 528/81 (https://dejure.org/1882,107)
RG, Entscheidung vom 24. Februar 1882 - Rep. III. 528/81 (https://dejure.org/1882,107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Fallen freiwillige Pfandbestellungen unter die "unentgeltlichen Verfügungen" im Sinne des §. 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1879, betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkurses?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Konkurses; Freiwillige Pfandbestellung als "unentgeltliche Verfügung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 6, 85
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 153/15

    Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung

    Erfasst werden nicht nur schuldrechtliche Verträge (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - IX ZR 58/09, WM 2010, 1659 Rn. 9), sondern auch sachenrechtliche Abkommen wie Grundstücksübertragungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1982 - VIII ZR 42/81, ZIP 1982, 856, 857) und die Gewährung von Hypothekenbestellungen (RGZ 6, 85; 29, 297, 299 f; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 133 Rn. 40; Jaeger/Henckel, InsO, § 133 Rn. 59).
  • BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89

    Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung

    Dieser Auffassung ist das Reichsgericht gefolgt (RGZ 6, 85 f.; 9, 100, 103; 29, 297, 299 f.; RG WarnR 1911 Nr. 78; LZ 1933 Sp. 1135 f.; zustimmend Warneyer/Bohnenberg, AnfG 4. Aufl. § 3 Anm. IV 1 S. 149).
  • BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 159/70

    Besondere Konkursanfechtung und Schenkungsanfechtung

    Ob ein solcher Fall gleichwohl nach dem Wortlaut des Gesetzes unter diese Bestimmung fallen kann (verneinend: RGZ 6, 85; 9, 100, 103; RG WarnRspr 1911 Nr. 78; RG LZ 1914 Spalte 1912), hängt von der Auslegung des Begriffes "unentgeltliche Verfügungen" in dieser Bestimmung ab.
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