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   RG, 07.03.1905 - Rep. VII. 336/04   

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RG, 07.03.1905 - Rep. VII. 336/04 (https://dejure.org/1905,2)
RG, Entscheidung vom 07.03.1905 - Rep. VII. 336/04 (https://dejure.org/1905,2)
RG, Entscheidung vom 07. März 1905 - Rep. VII. 336/04 (https://dejure.org/1905,2)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Schenkung eines Hauses mit der Auflage, die darauf ruhenden privaten Lasten als Selbstschuldner zu übernehmen, ausschließlich als Schenkung, oder bis zum Betrag der zu übernehmenden Lasten als Kauf und nur zu dem überschießenden Wertbetrage als Schenkung zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stempelsteuer.; Schenkung unter einer Auflage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 238
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Deren ausdrücklicher Übernahme im Vertrag kann bei solcher Lage im Regelfall lediglich klarstellende Wirkung beigemessen werden (vgl. auch RGZ 60, 238, 242; RG WarnRspr 1916 Nr. 123; MünchKomm/Kollhosser 2. Aufl. § 525 Rdn. 5; Staudinger/Reuss, BGB 12. Aufl. § 525 Rdn. 8).

    Daß hier die ausdrückliche Übernahme der Belastung nach dem Vertragswillen der Parteien die Bedeutung einer Gegenleistung haben sollte, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt (vgl. dazu auch RGZ 60, 238, 243).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird die Übernahme der dinglichen Lasten durch den Beschenkten als "reine" Schenkung behandelt, weil der Gegenstand so geschenkt wird, wie er beim Übergeber vorhanden ist; in der Übernahme der persönlichen Verbindlichkeit wird dagegen eine Schenkungsauflage gesehen (vgl. RG-Urteil vom 7. März 1905 VII 366/04, RGZ 60, 238; BGHZ 107, 156).
  • BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

    Zivilrechtlich wird die Schenkung unter Auflage als Vollschenkung betrachtet (s. insbesondere Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.05.1959 - V ZR 140/58, BGHZ 30, 120, unter 2., zur Auferlegung der Verpflichtung, die Schulden des Schenkers zu übernehmen oder sie für ihn zu bezahlen; s.a. schon Urteil des Reichsgerichts vom 07.03.1905 - VII 336/04, RGZ 60, 238, 240; s. ferner BFH-Urteil vom 12.04.1989 - II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524, unter 3.a; FG Köln, Urteil vom 05.06.2009 - 9 K 4279/07, Erbschaft-Steuerberater --ErbStB-- 2009, 297; Staudinger/Chiusi (2021), zu § 525 BGB Rz 42; Spiegelberger, Vermögensnachfolge, 3. Aufl. 2020, § 1 Rz 40, 46).
  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

    Der aus dem Widerruf sich ergebende Herausgabeanspruch des § 531 Abs. 2 BGB geht aber nur bei einer Schenkung unter Auflage, da diese den Umfang der Zuwendung als Geschenk nicht beeinträchtigt (RGZ 60, 238, 242; BGB RGRK 11. Aufl. § 516 Anm. 24 und § 525 Anm. 7), grundsätzlich auf Rückgabe des geschenkten Gegenstandes (OGHZ 1, 258, 261; Staudinger, BGB 11. Aufl. § 531 Randnote 7).

    Entgegen der Meinung der Revision mußte das Berufungsgericht schließlich auch die Übernahme der Rückzahlung und Verzinsung der Forderung der Reichskreditanstalt nicht unbedingt als Entgelt für die Übergabe werten Wenn auch insoweit der Gedanke von Leistung und Gegenleistung näher liegt, so steht rechtlich doch nichts im Wege, daß die Schenkungsauflage auch in der Auferlegung der Verpflichtung bestehen kann, die Schulden des Schenkers zu übernehmen oder sie für ihn zu bezahlen (RGZ 60, 238, 240).

  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Daran fehlt es im Falle dinglicher Belastungen von Grundstücken, die --wie ausgeführt-- als sachliche Beschränkungen des Eigentumsrechts lediglich den Wert des Grundstücks selbst mindern (BGH-Urteil in BGHZ 107, 156); sie sind somit von schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen zu trennen (BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter Hinweis auf das Urteil des Reichsgerichts vom 7. März 1905 VII 366/04, RGZ 60, 238; vgl. auch das BGH-Urteil vom 22. März 1961 V ZR 165/59, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofes, § 416 BGB Nr. 1; vgl. weiterhin die Beispielsfälle in den BFH-Urteilen vom 11. März 2003 IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778; in BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791).
  • BFH, 28.11.1984 - II R 133/83

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Einer Geldschenkung stünde es allerdings nicht entgegen, wenn die Zuwendung lediglich mit Empfehlungen oder Wünschen für ihre Verwendung verbunden war oder unter der Auflage i. S. des § 525 BGB erfolgt ist, aus dem Wert des Zugewandten ein Grundstück zu erwerben; denn bei der Auflagenschenkung geht der ganze Gegenstand in das Vermögen des Bedachten über (allgemeine Auffassung z. B. RG-Urteil vom 7. März 1905 VII 336/04, RGZ 60, 238, 242; BGH-Urteil vom 23. Mai 1959 V ZR 140/58, BGHZ 30, 120; Staudinger/Reuss, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., § 525 Rz. 5; s. auch BFH-Urteile vom 7. April 1976 II R 87-89/70, BFHE 119, 300, BStBl II 1976, 632, und vom 11. Oktober 1978 II R 142/72, BFHE 128, 75, BStBl II 1979, 533).
  • BGH, 05.09.2017 - X ZR 119/16

    Übertragung von Wertpapieren auf Grundlage eines "Vertrags zugunsten Dritter für

    Im Falle einer objektiven Gleichwertigkeit von Zuwendung und Auflage kommt jedoch auch in Betracht, dass die Vertragsbeteiligten einen gegenseitigen oder treuhänderisch beidseitigen Vertrag schließen wollten, der insbesondere für den Zuwendungsempfänger weder mit einer gesteigerten Dankbarkeit im Sinne von § 530 BGB verbunden sein noch eine Rückabwicklung im Falle der Verarmung des Zuwendenden gemäß § 528 BGB ermöglichen soll (vgl. RGZ 60, 238, 242).
  • BFH, 07.04.1976 - II R 87/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

    Die der Schenkung beigefügte Auflage beeinflußt den Gegenstand der Schenkung nicht (vgl. Urteile des Reichsgerichts vom 7. März 1905 VII 336/04, RGZ 60, 238, und vom 10. Dezember 1925 IV 374/25, RGZ 112, 210); erst die Ausführung der Schenkung berechtigt den Schenker, die Vollziehung der Auflage zu verlangen (§ 525 Abs. 1 BGB).
  • BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
    ... Die der Schenkung beigefügte Auflage beeinflußt den Gegenstand der Schenkung nicht (vgl. Urteile des Reichsgerichts vom 7. März 1905 - VII 336/04 -, RGZ 60, 238, und vom 10. Dezember 1925 - IV 374/25 -, RGZ 112, 210); erst die Ausführung der Schenkung berechtigt den Schenker, die Vollziehung der Auflage zu verlangen (§ 525 Abs. 1 BGB ).
  • BFH, 03.08.1976 - VIII R 192/74

    Uneingeschränkte Übertragung von Rechtsgrundsätzen - Erbfall -

    Während Erben kraft Gesamtrechtsnachfolge die geerbten Gegenstände unter Gesamthandsberechtigung und -bindung erwerben (§§ 1922, 2032, 2033 Abs. 2, 2038 f., 2040, 2042 BGB; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 34. Aufl., 1975, Überblick vor § 903 Anm. 5 c, § 2032 Anm. 1 a, b, § 2033 Anm. 4), handelt es sich bei Zuwendungen in Vorwegnahme eines Erbfalls um Einzelrechtsnachfolgen in die überlassenen Gegenstände (vgl. BFH-Urteil vom 21. August 1962 I 82/60 U, BFHE 76, 482, BStBl III 1963, 178; Urteil des RG vom 7. März 1905, RGZ 60, 238; Palandt, a. a. O., Überblick vor § 2274 Anm. 7 b).
  • BFH, 07.04.1976 - II R 89/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

  • BFH, 17.09.1975 - II R 42/70

    Grundstücksschenkung - Auflage - Gegenleistung - Minderung der Bereicherung -

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 53/83

    Prozesskosten und erbrechtliche Gleichstellungsgelder als Werbungskosten bei

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