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RG, 12.10.1905 - Rep. VI. 3/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Örtliches Recht für Vertragsobligationen nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2. Kann die Schriftform für eine Rückbürgschaft dadurch hergestellt werden, daß der Rückbürge, der zugleich Mitbürge neben dem Bürgen erster Ordnung ist, in der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliches Recht; Bürgschaft; Irrevisibeles Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 61, 343
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.11.2010 - VII ZR 44/10
Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines …
- BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der …
Soweit es in dem Berufungsurteil heißt, daß der italienische Richter im Verbund mit der Trennungsentscheidung von Amts wegen auch über den Unterhalt zu befinden habe und die hier streitgegenständlichen Ansprache teilweise durch den Verbund in dem italienischen Trennungsverfahren erfaßt würden, handelt es sich um beiläufige, die Entscheidung nicht tragende Bemerkungen und schon deshalb nicht um eine "Entscheidung" über das Bestehen und den Inhalt nicht revisibler Gesetze i.S. des § 562 ZPO (vgl. RGZ 61, 343, 348). - BGH, 18.05.1961 - VII ZR 39/60
Verzinsung des Rückgriffsanspruches des Bürgen
Es folgt damit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 12. Oktober 1905 (RGZ 61, 343, 347), die, wie das Berufungsgericht nachweist, auch im Schrifttum überwiegend gebilligt worden ist.
- BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Entziehung einer Apothekenkonzession
Deshalb ist das Revisionsgericht nicht daran gebunden (vgl. RGZ 61, 343 [348]). - BGH, 23.10.1980 - III ZR 70/79
Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen wegen der Gefahr für wirtschaftliche …
- BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 119/60
Rechtsmittel
Zur Nachprüfung, ob die Bestimmungen des code civil richtig angewandt worden sind, ist zudem der erkennende Senat nicht befugt, denn sie stellen hier kein revisibles Recht dar, weil sie nur als ausländisches, nämlich luxemburgisches Recht in Betracht kommen (vgl. RGZ 61, 343, 346; 63, 318; Wieczorek ZPO § 549 Anm. A I a 2 und F II a). - BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60
Rechtsmittel