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   RG, 29.05.1905 - Rep. VI. 507/04   

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https://dejure.org/1905,259
RG, 29.05.1905 - Rep. VI. 507/04 (https://dejure.org/1905,259)
RG, Entscheidung vom 29.05.1905 - Rep. VI. 507/04 (https://dejure.org/1905,259)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1905 - Rep. VI. 507/04 (https://dejure.org/1905,259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Einfluß des Vertragsverhältnisses zwischen dem Tierhalter und dem Hufschmiede, der die Hufe eines Pferdes zu beschlagen übernommen hat, auf einen auf § 833 B.G.B. gestützten Anspruch des Hufschmiedes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierschade bei Vertragsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Der Ansicht, dass der Tierhalter nicht hafte, wenn der Tierarzt nicht beweist, dass er alle zumutbare Sorgfalt hat walten lassen (so OLG Zweibrücken, VersR 1997, 457; ähnlich OLG Nürnberg, aaO, S. 241 f.; dahin gehend auch die Rspr. des Reichsgerichts, etwa RGZ 61, 54, 56; weitere Nachweise bei BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69), ist nicht zu folgen (MünchKomm-BGB/Stein, aaO, Rn. 25; BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69).
  • BGH, 28.05.1968 - VI ZR 35/67

    Übernahme der mit einem Hufbeschlag verbundenen Tiergefahr bei Abschluß eines

    Es kommt daher nicht darauf an, ob die vom Berufungsgericht mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 410, 413; 61, 54, 56) geäußerte Auffassung zutrifft, auf Grund des Werkvertrages müsse sich der Hufschmied hinsichtlich seines Verschuldens entlasten.
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