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   RG, 11.10.1906 - Rep. IV. 286/06   

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https://dejure.org/1906,148
RG, 11.10.1906 - Rep. IV. 286/06 (https://dejure.org/1906,148)
RG, Entscheidung vom 11.10.1906 - Rep. IV. 286/06 (https://dejure.org/1906,148)
RG, Entscheidung vom 11. Oktober 1906 - Rep. IV. 286/06 (https://dejure.org/1906,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist der Erbschein im Falle einer nach § 2033 B.G.B. erfolgten Übertragung des Erbteils auszustellen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 173
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 169/10

    Wiederaufleben eines Vorkaufsrechts des Miterben in der Person des

    Er bedarf keines Schutzes mehr vor dem Eindringen Dritter in die Erbengemeinschaft oder einer Verstärkung ihrer Beteiligung hieran (vgl. nur BGHZ 121, 47, 50 f.; 86, 379, 380; 56, 115, 117; RGZ 64, 173; Senatsurteile vom 31. Oktober 2001 - IV ZR 268/00, ZEV 2002, 67; 13. Juni 1990 - IV ZR 87/89, NJW-RR 1990, 1282, 1283 und vom 9. Februar 1983 - IVa ZR 144/81, NJW 1983, 2142 f.; OLG München ErbR 2010, 262; OLG Stuttgart NJW 1967, 2409; Muscheler, ErbR [2010] Rn. 3916 m.w.N.; Ebenroth/Lorz, ZEV 1994, 44).
  • OLG München, 10.03.2009 - 13 U 4486/08

    Vorkaufsrecht bei Erwerb eines Erbteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    blieb trotz der Verfügung über seinen Anteil gemäß § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB Miterbe (allg. M.: RGZ 64, 173; BGHZ 56, 115; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2033 Rdnr. 7).
  • BGH, 08.09.2021 - IV ZB 17/20

    Nichterforderliche Angabe des Berufungsgrund in einem Erbschein

    Der gesetzliche Inhalt des Erbscheins ist strikt dahin begrenzt, dass er das Erbrecht des berufenen Erben und etwaige Einschränkungen desselben zu bezeugen hat (vgl. RGZ 64, 173, 178).

    Den Beteiligten steht kein Recht zu, eine Ergänzung des Erbscheins zu fordern, die über den gesetzlichen Rahmen des Erbscheins hinausgeht und an dessen Rechtswirkungen nicht Teil hat (vgl. RGZ 64, 173, 178).

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

    Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332; OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28; Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27; Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5; Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24).
  • BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68

    Vorkaufsrecht der Miterben

    Dabei ist grundsätzlich zu beachten, daß der seinen Erbteil veräußernde Miterbe Erbe bleibt (RGZ 64, 173, 175; BGB-RGRK, 11. Auflage, § 2033 Anm. 1, 12; allg.M.).
  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 3 Wx 80/09

    Zulässigkeit und Grenzen der Verfügung über das Anwartschaftsrecht des Nacherben;

    Dementsprechend ist auch für den Erbschaftskauf (Übertragung des Erbteils nach § 2033 BGB ) anerkannt, dass der Erwerber nicht Erbe im Rechtsinne wird (vgl. MüKo-BGB/J.Mayer, 5. Aufl. 2010, § 2353 Rn. 83 und RGZ 64, 173, 177 f).

    Er ist durch die Übertragung aber lediglich in die Rechtsposition des Nacherben an dem Nachlass eingerückt, erhält jedoch mit dem Übertragungsakt und dem Eintritt des Nacherbfalles nicht die volle Rechtsstellung des Erben (vgl. RGZ 64, 173, 177).

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Anforderung an Nachweis der Nacherbfolge; Zweifel an Nachlasszugehörigkeit

    Der gesetzliche Inhalt des Erbscheins ist strikt dahin begrenzt, dass er das Erbrecht des berufenen Erben und etwaige Einschränkungen desselben zu bezeugen hat (BGH, Beschluss vom 8. September 2021 - IV ZB 17/20, NJW 2021, 3727; vgl. RG, Beschluss vom 11. Oktober 1906 - IV 286/06, RGZ 64, 173, 178).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1980 - 3 W 234/80
    Der dem Erben erteilte Erbschein wird durch die Veräußerung des Erbanteils nicht unrichtig (RGZ 64, 173 f; dazu krit. Endemann, JW 1910, 89 f; BGHZ 56, 115, 117; KG JFG 20, 21; KGJ 30 A, 101; Palandt/Keidel, BGB 29. Aufl. § 2353 Anm. 2).

    Dies würde das Nachlaßgericht nötigen, seine Ermittlungen nach § 2358 BGB über den Rahmen der §§ 2354 f BGB hinaus auf andere als erbrechtliche Erwerbsvorgänge zu erstrecken (vgl. RGZ 64, 173 f).

  • KG, 06.08.1986 - 1 W 3825/84

    Verfügungsfreiheit der Erben über eine durch eine Buchhypothek abgesicherte

    17; Damrau in Soergel, BGB 11. Aufl. § 2364 Rdn. 2; s. auch RGZ 64, 173, 178).
  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 23/77

    Übergang von Abfindungsansprüchen auf einen Dritten bei Abtretung eines

    Der seinen Erbteil veräußernde Miterbe bleibt nämlich - wie auch das Oberlandesgericht nicht verkannt hat - Erbe (vgl. RGZ 64, 173, 175; BGH NJV 1971, 1264).
  • BayObLG, 19.07.1966 - BReg. 1b Z 22/66

    Einziehung eines Erbscheins ; Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung ;

  • BGH, 20.06.1974 - V BLw 7/74

    Verfahren auf Feststellung des Hoferben - Auslegung nach Sinn und Zweck eines

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