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   RG, 12.12.1907 - Rep. IV. 221/07   

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RG, 12.12.1907 - Rep. IV. 221/07 (https://dejure.org/1907,2)
RG, Entscheidung vom 12.12.1907 - Rep. IV. 221/07 (https://dejure.org/1907,2)
RG, Entscheidung vom 12. Dezember 1907 - Rep. IV. 221/07 (https://dejure.org/1907,2)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Form des Ausstattungsversprechens, insbesondere wenn es dem künftigen Ehemanne der Tochter gegeben wird. 2. Begriff der Leibrente. 3. Wieweit geht die Möglichkeit, das Vorhandensein wesentlicher Bestandteile einer formbedürftigen Willenserklärung durch Auslegung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausstattungsversprechen; Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 204
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LG Kaiserslautern, 21.01.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    Dazu können Geldleistungen in Form von einer einmaligen Kapitalzuwendung oder auch in Form von laufenden Zahlungen gehören bzw. auch in Form der Tilgung von Schulden des Kindes oder dessen Ehegatten (Coester, in: Staudinger, BGB-Kommentar, 2020, § 1624 Rn. 9; Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1907 - IV 221/07 - juris), in Form der Befreiung von Verbindlichkeiten oder in Form der Bestellung von Grundpfandrechten (Budzikiewicz, in: Jauernig, BGB-Kommentar, 18. Auflage 2021, § 1624 Rn. 1), jedenfalls wenn sie verwertet worden sind (vgl. Schermann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, Band 5, 9. Auflage 2020, Stand: 23.06.2020, § 2050 Rn. 43) sowie in Form der Gewährung einer Bürgschaft (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 21 = ZEV 2011, 531 f.).
  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 259/52

    Auflassungsvormerkung und Mietvertrag

    Bei urkundlichen Erklärungen können auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände zur Deutung des Sinnes der Erklärungen herangezogen werden, ohne daß hierbei die Grenzen zu eng gezogen werden dürfen (RGZ 67, 204 [214]).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Nach im Zivilrecht herrschender Meinung ist die "Leibrente i.S. der §§ 759 ff. BGB" ein "in sich geschlossenes einheitliches Recht, dem die Eigenschaft der Nutzbarkeit i.S. der §§ 99 Abs. 2 und 100 BGB beiwohnt" (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 12. Dezember 1907 IV 221/07, RGZ 67, 204, 210, m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung

    Nach der Rechtsprechung würde hierzu zwar ein wenn auch unvollkommener Ausdruck des Parteiwillens in der Urkunde ausreichen; auch dürfen, wie das Reichsgericht schon im Jahr 1907 erkannt hat (RGZ 67, 204, 214), die Auslegungsgrenzen nicht zu eng gezogen werden (vgl. in dieser Richtung neuerdings das Senatsurteil vom 13. Oktober 1967, V ZR 83/66, LM BGB § 313 Nr. 30).
  • LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    Dazu können Geldleistungen in Form von einer einmaligen Kapitalzuwendung oder auch in Form von laufenden Zahlungen gehören bzw. auch in Form der Tilgung von Schulden des Kindes oder dessen Ehegatten (Coester, in: Staudinger, BGB-Kommentar, 2020, § 1624 Rn. 9; Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1907 - IV 221/07 - juris), in Form der Befreiung von Verbindlichkeiten oder in Form der Bestellung von Grundpfandrechten (Budzikiewicz, in: Jauernig, BGB-Kommentar, 18. Auflage 2021, § 1624 Rn. 1), jedenfalls wenn sie verwertet worden sind (vgl. Schermann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, Band 5, 9. Auflage 2020, Stand: 23.06.2020, § 2050 Rn. 43) sowie in Form der Gewährung einer Bürgschaft (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 21 = ZEV 2011, 531 f.).
  • BFH, 18.03.1980 - VIII R 69/78

    Anläßlich einer Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    Das dem Kläger als Gegenleistung für die Betriebsübertragung eingeräumte Rentenstammrecht wirft Erträge auf Lebensdauer ab, und zwar in der Form fortlaufend wiederkehrender gleichmäßiger Leistungen in Geld (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 12. Dezember 1907 IV 221/07, RGZ 67, 204, 213; BGH-Urteil vom 16. Dezember 1965 II ZR 274/63, BB 1966, 305).

    Mit dem Merkmal der Gleichmäßigkeit der Leistungen wäre es zwar unvereinbar, wenn die Vertragsparteien die wiederkehrenden Einzelleistungen von wirtschaftlichen Voraussetzungen irgendwelcher Art - wie z.B. von der Höhe des Gewinns des übertragenen Betriebes - abhängig gemacht hätten (vgl. RG-Urteile in RGZ 67, 204, 213; vom 19. März 1936 IV 277/35, RGZ 150, 385, 391).

  • BFH, 27.09.1973 - VIII R 77/69

    Behandlung einer Unterhaltsrente als Leibrente oder dauernde Last; Bedeutung des

    Zwar wäre die nach § 761 BGB erforderliche Schriftform gewahrt, weil ein schriftliches Versprechen auch in einem Brief erteilt werden kann (Urteil des RG vom 12. Dezember 1907 IV 221/07, RGZ 67, 204 [214]) und die stillschweigende, formlose Annahme durch den Empfänger zur Gültigkeit des Leibrentenvertrages ausreicht.

    Damit entfällt die Berechtigung für die Annahme, der Unterhaltsverpflichtete habe sich mit einer einheitlichen und gleichmäßig zu tilgenden Kapitalschuld belasten wollen, wie sie die Leibrentenleistung kennzeichnet (RG-Urteil IV 221/07).

  • BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90

    Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs auf Rentenbasis; Abgrenzung eines

    Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593).
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 312/69

    Maklervertrag durch rechtsanwaltliche Beratung und Vermittlung hinsichtlich eines

    Für die Wirksamkeit eines Leibrentenversprechens, das nach § 761 BGB der Schriftform bedarf, hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß "der für das Rechtsgeschäft wesentliche Inhalt sich vollständig und unmittelbar aus der Urkunde ergeben muß" (RGZ 67, 204, 214).
  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht -

    Eine solche liegt hier aber nicht vor (vgl. Urteile des RG IV 221/07 vom 12. Dezember 1907, RGZ 67, 204 [212 f.], und IV 277/35 vom 19. März 1936, RGZ 150, 385 [391], sowie Urteile des BGH IV ZR 136/51 vom 3. April 1952, BGHZ 5, 302 [305], -- hier Unterhalt des unehelichen Kindes -- und II ZR 274/63 vom 16. Dezember 1965, Der Betrieb 1966 S. 419.
  • KG, 17.04.2020 - 1 W 262/19

    Grundbuchverfahren: Nachweis des Erlöschens einer subjektiv-persönlichen Reallast

  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80

    Vormund - Rente - Gegenvormund - Geistesschwäche

  • BFH, 04.05.1961 - II 26/60 U

    Bewertung einer Gewinnabführungsverpflichtung als Nachlassverbindlichkeit

  • FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97

    Schädliche Verwendung einer Kapitallebensversicherung

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