Rechtsprechung
RG, 04.01.1908 - Rep. IV. 251/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Erblasser rechtswirksam durch letztwillige Verfügung anordnen, daß sich der Pflichtteilsberechtigte eine unter Lebenden empfangene Zuwendung auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen habe? Inwieweit kann durch eine solche Anordnung wenigstens der Erbteil des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtteilsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 306
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09
Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge …
- BGH, 28.10.2009 - IV ZR 82/08
Sohn geht nach 3,6-Mio.-DM-Schenkung durch Vater bei dessen Erbfall wegen …
Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zur Anordnung einer Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil auch in Fällen, in denen es nicht um die Auseinandersetzung unter Abkömmlingen geht; insoweit kann der Erblasser einseitig letztwillige Verfügungen treffen, und zwar auch nachträglich (RGZ 67, 306, 309; 71, 133, 135; 90, 419, 422; Senat, Urteil vom 30. September 1981 - IVa ZR 127/80 - NJW 1982, 575 unter III 3 a.E.). - LG Kaiserslautern, 21.01.2021 - 3 O 795/17
Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige …
c) Auch wenn rechtspolitisch eine solche nachträgliche Anrechnungsanordnung wünschenswert wäre (vgl. Gesetzesentwurf aus 2008, BT.Drs. 16/8954), ist dies jedoch nach der geltenden Gesetzeslage nicht möglich (so schon: Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 04.01.1908 - IV 251/07 - RGZ 67, 306 ff., abrufbar unter: juris;… Röthel, in: Ermann, BGB-Kommentar, 16. Auflage 2020, § 2315 Rn. 4).
- OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
Anrechnung auf den Pflichtteil: Kein Anscheinsbeweis für Anrechnungsbestimmung …
Der Pflichtteilsberechtigte hat sich eine Zuwendung des Erblassers nach § 2315 BGB nur dann auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser die Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hatte, dass das Zugewandte auf den Pflichtteil angerechnet werden soll (vgl. bereits RGZ 67, 306, 307).c) Eine erst nach Vollzug der (angeblichen) Zuwendung erklärte Anrechnungsbestimmung ist unwirksam (vgl. RGZ 67, 306, 307 ff.; 71, 133, 135 ff.;… Palandt/Edenhofer, BGB § 2315 Rn. 3;… Staudinger/Haas, BGB § 2315 Rn. 17).
- BGH, 30.09.1981 - IVa ZR 127/80
Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich
- OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22
Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und …
Sie muss aber spätestens gleichzeitig mit der Zuwendung dem Bedachten so zur Kenntnis gebracht werden, dass dieser die Zuwendung ablehnen oder durch ihre Annahme sein Einverständnis erklären kann (RG, Urteil vom 4. Januar 1908 - IV 251/07, RGZ 67, 306, 308;… Staudinger/Löhnig (2020) BGB § 2050 Rdn. 40;… Kregel, in: RGRK, a.a.O., § 2050 Rn. 18). - LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17
Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige …
c) Auch wenn rechtspolitisch eine solche nachträgliche Anrechnungsanordnung wünschenswert wäre (vgl. Gesetzesentwurf aus 2008, BT.Drs. 16/8954), ist dies jedoch nach der geltenden Gesetzeslage nicht möglich (so schon: Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 04.01.1908 - IV 251/07 - RGZ 67, 306 ff., abrufbar unter: juris;… Röthel, in: Ermann, BGB-Kommentar, 16. Auflage 2020, § 2315 Rn. 4).