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   RG, 04.01.1908 - Rep. IV. 251/07   

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https://dejure.org/1908,129
RG, 04.01.1908 - Rep. IV. 251/07 (https://dejure.org/1908,129)
RG, Entscheidung vom 04.01.1908 - Rep. IV. 251/07 (https://dejure.org/1908,129)
RG, Entscheidung vom 04. Januar 1908 - Rep. IV. 251/07 (https://dejure.org/1908,129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Erblasser rechtswirksam durch letztwillige Verfügung anordnen, daß sich der Pflichtteilsberechtigte eine unter Lebenden empfangene Zuwendung auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen habe? Inwieweit kann durch eine solche Anordnung wenigstens der Erbteil des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 306
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09

    Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Eine pflichtteilsmindernde Anrechnungsbestimmung, die auch konkludent erfolgen kann (vgl. nur RGZ 67, 306 f.; OLG Düsseldorf aaO; MünchKomm-BGB/Lange aaO § 2315 Rdn. 6), ist damit jedoch keineswegs ausgeschlossen.
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 82/08

    Sohn geht nach 3,6-Mio.-DM-Schenkung durch Vater bei dessen Erbfall wegen

    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zur Anordnung einer Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil auch in Fällen, in denen es nicht um die Auseinandersetzung unter Abkömmlingen geht; insoweit kann der Erblasser einseitig letztwillige Verfügungen treffen, und zwar auch nachträglich (RGZ 67, 306, 309; 71, 133, 135; 90, 419, 422; Senat, Urteil vom 30. September 1981 - IVa ZR 127/80 - NJW 1982, 575 unter III 3 a.E.).
  • LG Kaiserslautern, 21.01.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    c) Auch wenn rechtspolitisch eine solche nachträgliche Anrechnungsanordnung wünschenswert wäre (vgl. Gesetzesentwurf aus 2008, BT.Drs. 16/8954), ist dies jedoch nach der geltenden Gesetzeslage nicht möglich (so schon: Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 04.01.1908 - IV 251/07 - RGZ 67, 306 ff., abrufbar unter: juris; Röthel, in: Ermann, BGB-Kommentar, 16. Auflage 2020, § 2315 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04

    Anrechnung auf den Pflichtteil: Kein Anscheinsbeweis für Anrechnungsbestimmung

    Der Pflichtteilsberechtigte hat sich eine Zuwendung des Erblassers nach § 2315 BGB nur dann auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser die Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hatte, dass das Zugewandte auf den Pflichtteil angerechnet werden soll (vgl. bereits RGZ 67, 306, 307).

    c) Eine erst nach Vollzug der (angeblichen) Zuwendung erklärte Anrechnungsbestimmung ist unwirksam (vgl. RGZ 67, 306, 307 ff.; 71, 133, 135 ff.; Palandt/Edenhofer, BGB § 2315 Rn. 3; Staudinger/Haas, BGB § 2315 Rn. 17).

  • BGH, 30.09.1981 - IVa ZR 127/80

    Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich

    Es ist deshalb im Rahmen des § 2316 BGB unbeachtlich (vgl. hierzu RGZ 67, 306, 307, 309; 71, 133, 135; 90, 419, 422; Kregel in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2050 Rdn. 19; Staudinger/Werner BGB 12. Aufl. § 2050 Rdn. 32; Soergel/Wolf BGB 10. Aufl. § 2050 Rdn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Sie muss aber spätestens gleichzeitig mit der Zuwendung dem Bedachten so zur Kenntnis gebracht werden, dass dieser die Zuwendung ablehnen oder durch ihre Annahme sein Einverständnis erklären kann (RG, Urteil vom 4. Januar 1908 - IV 251/07, RGZ 67, 306, 308; Staudinger/Löhnig (2020) BGB § 2050 Rdn. 40; Kregel, in: RGRK, a.a.O., § 2050 Rn. 18).
  • LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    c) Auch wenn rechtspolitisch eine solche nachträgliche Anrechnungsanordnung wünschenswert wäre (vgl. Gesetzesentwurf aus 2008, BT.Drs. 16/8954), ist dies jedoch nach der geltenden Gesetzeslage nicht möglich (so schon: Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 04.01.1908 - IV 251/07 - RGZ 67, 306 ff., abrufbar unter: juris; Röthel, in: Ermann, BGB-Kommentar, 16. Auflage 2020, § 2315 Rn. 4).
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