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   RG, 09.10.1908 - Rep. VII. 120/08   

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https://dejure.org/1908,31
RG, 09.10.1908 - Rep. VII. 120/08 (https://dejure.org/1908,31)
RG, Entscheidung vom 09.10.1908 - Rep. VII. 120/08 (https://dejure.org/1908,31)
RG, Entscheidung vom 09. Oktober 1908 - Rep. VII. 120/08 (https://dejure.org/1908,31)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie gestaltet sich beim Werkvertrag die Haftbarkeit des Unternehmers für Mängel des hergestellten Werkes, wenn dieses nur den Teil einer Anlage bildet, zu der der Besteller einen anderen Teil hergestellt hat, und auch dieser Teil Mängel aufweist, die für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertrag; Haftung des Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 381
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99

    "Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht;

    Sie setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß der Vertragsteil, der sich auf sie beruft, seinerseits erfüllungsbereit ist (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; BGHZ 50, 175, 177; 88, 240, 247 f.; BGH, Urt. v. 10.6.1970 - VIII ZR 225/68, WM 1970, 958, 960; Urt. v. 16.6.1976 - VIII ZR 223/74, WM 1976, 964, 966; Urt. v. 20.1.1978 - V ZR 171/75, WM 1978, 731, 733; Urt. v. 25.1.1982 - VIII ZR 310/80, NJW 1982, 874, 875; BGHZ 88, 91, 96; BGH, Urt. v. 5.7.1989 - VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222, 3224; differenzierend Staudinger/Otto, BGB [2001], § 320 Rdn. 37; MünchKomm.BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 320 Rdn. 50).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; 171, 297, 301) war bereits anerkannt, daß ein Besteller, der die Abnahme des geschuldeten Werks endgültig abgelehnt hat und seinerseits die Bezahlung des Werklohns verweigert, der Klage auf Vergütung nicht mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrags oder dem Einwand der fehlenden Fälligkeit (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB) begegnen kann, sondern nur noch solche Einwendungen geltend machen darf, die eine endgültige Regelung des Rechtsverhältnisses ermöglichen.
  • BGH, 11.06.1964 - VII ZR 216/62

    Rechtsmittel

    Mit ihr kann sich nur verteidigen, wer am Vertrage festhält, nicht aber, wer wie die Beklagte die Annahme des Werks endgültig abgelehnt hat (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; 171, 297, 301; Urteil des erkennenden Senats VII ZR 63/5 vom 14. April 1960).
  • BGH, 14.04.1960 - VII ZR 63/59

    Rechtsmittel

    Vielmehr darf nach dieser Rechtsprechung der Besteller in solchem Falle nur Einwendungen erheben, die eine endgültige Regelung des Rechtsverhältnisses ermöglichen; er muß also z.B. wandeln oder zurücktreten (RGZ 58, 173, 176; 69, 381, 383; 171, 297, 301; JW 1906, 333; Warn. 1910 Nr. 326).
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