Rechtsprechung
   RG, 17.02.1909 - Rep. I. 387/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,157
RG, 17.02.1909 - Rep. I. 387/08 (https://dejure.org/1909,157)
RG, Entscheidung vom 17.02.1909 - Rep. I. 387/08 (https://dejure.org/1909,157)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1909 - Rep. I. 387/08 (https://dejure.org/1909,157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1909,157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erfordert die Anwendung des § 207 Abs. 1 Z.P.O., daß die Zustellung auf Grund des Gesuches erfolgt ist, oder genügt es, daß sie irgendwie erfolgt, während das Gesuch noch in der Schwebe ist? Ist die Zeit der Überreichung des ersten Gesuches maßgebend, wenn dieses ohne ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

    a) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung sind Zweckmäßigkeitsvorschriften (vgl. RG 17. Februar 1909 - I 387/08 - RGZ 70, 291, 293) , die der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickwinkel richtiger, aber in diesem Rahmen auch gerechter Entscheidungen dienen (BVerfG 30. Januar 1985 - 1 BvR 99/84 - zu B II 3 a der Gründe, BVerfGE 69, 126) .

    Bei ihrer Auslegung ist in besonderem Maße auf die Wahrung des mit der Norm verfolgten Zwecks Bedacht zu nehmen (vgl. BGH 15. Dezember 1960 - KZR 2/60 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 34, 53; RG 17. Februar 1909 - I 387/08 - RGZ 70, 291, 293) .

  • OLG Köln, 17.10.1997 - 6 U 2/97

    Beschlußverfügung; Vollziehung; mißlungene Zustellung im Ausland; Nachholung im

    (Abgrenzung zu RGZ 70, 291).

    Vielmehr ist anerkannt, daß - entgegen dem Gesetzeswortlaut, der eine Zustellung " auf das Gesuch " voraussetzt - die Wirkungen des § 207 Abs. 1 ZPO auch dann eintreten können, wenn vor der Erledigung des Zustellungsgesuchs irgend eine rechtsgültige Zustellung erfolgt ( RGZ 70, 291/294; Stein-Jonas-Roth, a. a. O., Rdn. 8 zu § 207 ).

    Die vorstehenden Ausführungen machen zugleich deutlich, daß der vom Reichsgericht in der vorbezeichneten Entscheidung ( RGZ 70, 291 ff ) beurteilte Sachverhalt von der hier zu entscheidenden Fallkonstellation ganz maßgeblich abweicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht