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   RG, 04.03.1909 - Rep. IV. 245/08   

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https://dejure.org/1909,126
RG, 04.03.1909 - Rep. IV. 245/08 (https://dejure.org/1909,126)
RG, Entscheidung vom 04.03.1909 - Rep. IV. 245/08 (https://dejure.org/1909,126)
RG, Entscheidung vom 04. März 1909 - Rep. IV. 245/08 (https://dejure.org/1909,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie erlangt im Sinne von § 2332 B.G.B. der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von der ihn beeinträchtigenden Verfügung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 360
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - IV ZR 19/50 - LM BGB § 2332 Nr. 1).
  • KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05

    Pflichtteilsrecht: Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruches

    Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH LM § 2332 BGB Nr. 1).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Wirkung erkannt (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30), wenigstens eine feste Vorstellung, mit der er rechnen und auf Grund deren er sich entschließen kann, gewonnen hat (vgl. BGB RGRK 11. Aufl. zu § 1944 Anm 10).

    Insoweit geht es um eine Tatfrage (RGZ 70, 360, 362).

  • OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 64/98

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei mehreren Testamenten; Verjährungsbeginn

    Die von der Berufung herangezogene Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 70, 360 f) betrifft die Frage, wie jemand Kenntnis von einer - wirksamen - beeinträchtigenden Verfügung erlangen kann, und nicht, welche Wirkung die irrige Vorstellung von der Wirksamkeit eines Testamentes für den Beginn des Verjährungslaufs haben kann.
  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 123/63

    Kenntnis von dem Anfall einer Erbschaft - Beginn der Frist für die Ausschlagung

    Die Frage, wann der Erbe die erforderliche Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund seiner Berufung erlangt hat, ist im wesentlichen tatsächlicher Natur (RGZ 70, 360).
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