Rechtsprechung
RG, 04.03.1909 - Rep. IV. 245/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie erlangt im Sinne von § 2332 B.G.B. der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von der ihn beeinträchtigenden Verfügung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 70, 360
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94
Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche
Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - IV ZR 19/50 - LM BGB § 2332 Nr. 1). - KG, 31.05.2006 - 25 U 50/05
Pflichtteilsrecht: Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruches
- BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65
Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise - …
- OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 64/98
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei mehreren Testamenten; Verjährungsbeginn …
Die von der Berufung herangezogene Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 70, 360 f) betrifft die Frage, wie jemand Kenntnis von einer - wirksamen - beeinträchtigenden Verfügung erlangen kann, und nicht, welche Wirkung die irrige Vorstellung von der Wirksamkeit eines Testamentes für den Beginn des Verjährungslaufs haben kann. - BGH, 12.11.1964 - III ZR 123/63
Kenntnis von dem Anfall einer Erbschaft - Beginn der Frist für die Ausschlagung …
Die Frage, wann der Erbe die erforderliche Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund seiner Berufung erlangt hat, ist im wesentlichen tatsächlicher Natur (RGZ 70, 360).