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   RG, 22.03.1909 - Rep. VI. 225/08   

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https://dejure.org/1909,125
RG, 22.03.1909 - Rep. VI. 225/08 (https://dejure.org/1909,125)
RG, Entscheidung vom 22.03.1909 - Rep. VI. 225/08 (https://dejure.org/1909,125)
RG, Entscheidung vom 22. März 1909 - Rep. VI. 225/08 (https://dejure.org/1909,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet § 254 Abs. 1 BGB. Anwendung, wenn bei der Entstehung des durch Verschulden eines anderen verursachten Schadens ein Tier mitgewirkt hat, dessen Halter der Beschädigte ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierhalterhaftung und Verschuldenshaftung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 7
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17

    Betriebsgefahr, Tiergefahr, Abwägung, Seitenabstand, Begegnung Pferd

    Dieser geht dahin, dass dann, wenn auf Seiten des einen Schädigers nur ein Fall der Gefährdungshaftung, auf Seiten des Mitschädigers jedoch eine Haftung aus Verschulden vorliegt, im Verhältnis der beiden letzterer allein für den Schaden aufzukommen hat (RGZ 71, 7; Palandt, BGB, 77. Auflage, § 840 Rn. 12).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung (OLG Schleswig, Urt. v. 29.06.1989 - 16 U 201/88, Juris Rn. 45 ff.; ebenso: Wagner in: MünchKomm, 5. Auflage, § 840 BGB Rn. 19 unter Hinweis auf RGZ 71, 7) für die Tierhalterhaftung auch die Berücksichtigung eines Mitverschuldens eines Aufsichtspflichtigen gemäß § 254 Abs. 1 BGB wegen der dem § 840 Abs. 2 BGB entsprechenden Regelung des § 840 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.
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