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   RG, 30.11.1910 - Rep. I. 433/09   

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https://dejure.org/1910,265
RG, 30.11.1910 - Rep. I. 433/09 (https://dejure.org/1910,265)
RG, Entscheidung vom 30.11.1910 - Rep. I. 433/09 (https://dejure.org/1910,265)
RG, Entscheidung vom 30. November 1910 - Rep. I. 433/09 (https://dejure.org/1910,265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Anwendung des § 25 der Strandungsordnung auf den Kaiser-Wilhelm-Kanal. Was ist unter "Kosten der Beseitigung" zu verstehen? und wie sind sie nachzuweisen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung von Schiffahrtshindernissen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 74, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    In der Rechtsprechung begegnen seit langem (vgl. insbes. RGZ 74, 362, 365 - Kaiser-Wilhelm-Kanal) Entscheidungen dahin, daß der Geschädigte auch solche Aufwendungen erstattet verlangen kann, die er in Voraussicht künftiger unerlaubter Handlung zur Abwendung oder Minderung von deren Schadensfolgen gemacht hat, wenn sich im Einzelfall solche Vorsorge ausgewirkt hat.
  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Das Bestehen dieses Anspruchs bestimmt sich nicht, wie das Berufungsgericht meint, nach dem Recht des Auftrags oder der Geschäftsführung ohne Auftrag; es handelt sich vielmehr um eine Frage des Schadensersatzrechts, wie auch das Reichsgericht bereits für den Fall anerkannt hat, dass Vorausaufwendungen für die Bereitstellung von persönlichen und sachlichen Arbeitsmitteln zur Hebung gesunkener Schiffe als Kosten der Beseitigung eines demnächst gestrandeten Schiffes (§ 25 Strandungsordnung) in Betracht gezogen werden können (RGZ 74, 362, 365).
  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

    Hinweisschreiben vom 28.8.2011 Blatt 3 (Bl. 54 GA) nebst Verweis auf BAG 19.5.2009 - 9 AZR 433/09 - BAGE 131, 30 = AP § 7 BUrlG Nr. 41 = NZA 2009, 1211 [Leitsätze]: "1.

    - 2. Ergibt sich aus einem Arbeitszeitkonto ein Freizeitausgleichsanspruch des Arbeitnehmers, so kann der Arbeitgeber diesen auch durch eine widerrufliche Freistellung erfüllen".S. Hinweisschreiben vom 28.8.2011 Blatt 3 (Bl. 54 GA) nebst Verweis auf BAG 19.5.2009 - 9 AZR 433/09 - BAGE 131, 30 = AP § 7 BUrlG Nr. 41 = NZA 2009, 1211 [Leitsätze]: "1.

    29) S. Hinweisschreiben vom 28.8.2011 Blatt 3 (Bl. 54 GA) nebst Verweis auf BAG 19.5.2009 - 9 AZR 433/09 - BAGE 131, 30 = AP § 7 BUrlG Nr. 41 = NZA 2009, 1211 [Leitsätze]: "1.

  • BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59
    läßt bei Beschädigung einer Sache der Geschädigte die Sache im eigenen Betrieb reparieren, so kann zwar sein Anspruch gegen den Schädiger auf Zahlung des hierfür erforderlichen Geldbetrages (§ 24-9 Satz 2 BGB) neben dem eigentlichen lohn- und Materialaufwand auch anteilige Gemeinkosten umfassen, wie sie, wenn die Reparatur in einem fremden Betrieb aasgeführt wird, dessen Unternehmer bei seiner Y/erklohnforderung - außer dem Unternehmergewinn - ebenfalls ein kalkuliert: Generalaufwand für Einrichtung des Betriebes, Abschreibungen, Verzinsung des Betriebskapitals, allgemeine Geschäftsunkosten, Verwaltungsaufwand (vgl. RGZ 74, 362, 365? OLG Hamm, Urteil vom 12. Juni 1953 - 9 U 31/53 - VRS 5" 569 = DAR 1954" 34 DRsp I (123) 31 c; Staudinger/verner BGB 11. Auf1.
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