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   RG, 01.04.1911 - Rep. VI. 324/10   

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https://dejure.org/1911,41
RG, 01.04.1911 - Rep. VI. 324/10 (https://dejure.org/1911,41)
RG, Entscheidung vom 01.04.1911 - Rep. VI. 324/10 (https://dejure.org/1911,41)
RG, Entscheidung vom 01. April 1911 - Rep. VI. 324/10 (https://dejure.org/1911,41)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welches sind die Voraussetzungen der Bildung einer Observanz, betreffend die Verpflichtung zum Bestreuen der Bürgersteige bei Glatteis, nach preußischem Recht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Observanz, betr. das Bestreuen der Bürgersteige bei Glatteis.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06

    Keine Notwegerente bei historisch begründetem Wegerecht

    Ein Gewohnheitsrecht ist dann anzunehmen, wenn innerhalb eines autonomen Verbandes, nämlich innerhalb eines engeren Kreises von Betroffenen eine langdauernde, gleichmäßige, tatsächliche Übung besteht, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein (RGZ 76, 113; Rinke in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, S. 104).
  • OLG Oldenburg, 11.02.2008 - 15 U 55/07

    Benutzung des Randstreifens eines Kanals ohne Vorliegen der Voraussetzungen für

    Solches Recht entsteht durch längere Übung, die dauernd und ständig, gleichmäßig und allgemein ist, und die von den beteiligten Rechtsgenossen als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. RGZ 76, 113 (115), BverfG, NJW 1970, 851.
  • LG Saarbrücken, 26.07.2013 - 5 S 200/12

    Grundstücksnutzung durch Dritte: Voraussetzungen eines so genannten

    Wenn innerhalb eines engeren Kreises von Betroffenen eine lang andauernde, gleichmäßige, tatsächliche Übung besteht, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein, wird ein - örtlich beschränktes - Gewohnheitsrecht auf Nutzung dieses Grundstücks durch Dritte anerkannt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2007, 457-458, juris Rn. 25; RGZ 76, 113).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 11/60

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde; Entstehung einer Observanz

    RieBe Ausführungen lassen sich nicht halten« Eine Observanz ist ein örtlich begrenztes Gewohnheits recht innerhalb eines autonomen Verbandes, nämlich die in diesem engeren Kreis bestehende langdauernde, gleichmäßige tatsächliche t)bung, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein (RGZ 76, 113; 102, 14)o Ein solcher Örtlicher gewohnheitsrechtlicher Satz unterliegt im .Revisionsverfahren nur einer beschränkten Nachprüfung dahin, ob das Berufungsgericht bei Zugrundelegung seiner Auffassung vom Inhalt des irrevisiblen Rechts Verfahrensfehler begangen hat (BGH IM ZPO § 549 Nr« 3)» !.
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 165/62

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob ein örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht vom Berufungsgericht mit Recht als bestehend angenommen oder verneint worden ist, unterliegt der Nachprüfung in der Revisionsinstanz nur insoweit, als es sich darum handelt, ob der Rechtsbegriff der Observanz verkannt oder das Berufungsgericht von unrichtigen Rechtsanschauungen über die Bildung von Observanzen ausgegangen ist (vgl. RG JW 1910, 944; 1911, 323; RGZ 76, 113, 114).
  • BGH, 14.04.1969 - III ZR 66/68

    Rückzahlung eines Darlehens - Beurteilung der Rechtsbeziehungen der Parteien nach

    Denn die Beweislastverteilung, wie sie das Berufungsgericht vorgenommen hat, entspricht dem Schweizer Recht, das das Revisionsgericht in diesem Falle selbst anwenden kann (vgl. § 565 Abs. 4 ZPO; RGZ 64, 400, 402; 76, 113, 116; dazu auch BGHZ 36, 348, 356 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; RGZ 152, 86, 90).
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