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   RG, 02.10.1911 - Rep. VI. 476/10   

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RG, 02.10.1911 - Rep. VI. 476/10 (https://dejure.org/1911,113)
RG, Entscheidung vom 02.10.1911 - Rep. VI. 476/10 (https://dejure.org/1911,113)
RG, Entscheidung vom 02. Oktober 1911 - Rep. VI. 476/10 (https://dejure.org/1911,113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind in dem Falle, wenn der Kläger von der ursprünglich erhobenen Feststellungsklage im Verlaufe des Prozesses zur Leistungsklage auf Zahlung von Renten übergegangen ist, bei der Wertbestimmung nach § 9 ZPO. Rückstände der Rente hinzuzurechnen? 2. Sind in Hinsicht auf die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Revisionssumme. ; Unterbrechung der Verjährung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 324
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZR 174/08

    Verfahrensstillstand wegen Nichtbetreibens durch die Parteien: Nochmalige

    a) Unter einer Prozesshandlung im Sinne von § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. wird jede Handlung verstanden, die zur Begründung, Führung und Erledigung des Rechtsstreits dient und vom Prozessrecht in ihren Voraussetzungen und Wirkungen geregelt ist (RGZ 77, 324, 329).
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05

    Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen

    Das Absehen von einem Widerruf beruht auf einer Entscheidung der jeweiligen Partei, an die sich nach dem Prozessrecht Rechtsfolgen im Hinblick auf die Führung und Erledigung des Rechtsstreits knüpfen (vgl. RGZ 77, 324, 329; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. vor § 128 Rdn. 14).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

    Das Schrifttum im übrigen beschränkt sich auf eine Wiedergabe der vom Reichsgericht gegebenen Definition der Prozeßhandlung (RGZ 77, 324, 329).

    Der Hinweis des Reichsgerichts (RGZ 77, 324, 331 f) auf die Materialien zum BGB, wonach die II. Kommission den Zeitpunkt, in der die Unterbrechung enden soll, durch die Worte "die letzte Prozeßhandlung der Parteien oder des Gerichts" konkretisiert hatte (vgl. auch Motive Bd. I S. 333), steht der Beurteilung des Senats nicht entgegen.

  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Es ist deshalb anerkannt, daß ein Rechtsstreit auch durch ein Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (bzw. früher des Armenrechts) weiterbetrieben werden kann (RGZ 77, 324, 333; RGRK-BGB/Johannsen § 211 Rdn. 11; MünchKomm/v. Feldmann BGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 11).
  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    RG2.10.1911 - VI 476/10 - RGZ 77, 324, 329.S. RG2.10.1911 - VI 476/10 - RGZ 77, 324, 329. (zu § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. 121S. Text: "§ 211 [1.] Die Unterbrechung durch Klageerhebung dauert fort, bis der Prozess rechtskräftig entschieden oder anderweit erledigt ist. - [2.] Gerät der Prozess in Folge einer Vereinbarung oder dadurch, dass er icht betrieben wird, in Stillstand, so endigt die Unterbrechung mit der letzten Prozesshandlung der Parteien oder des Gerichts".S. Text: "§ 211 [1.] Die Unterbrechung durch Klageerhebung dauert fort, bis der Prozess rechtskräftig entschieden oder anderweit erledigt ist. - [2.] Gerät der Prozess in Folge einer Vereinbarung oder dadurch, dass er icht betrieben wird, in Stillstand, so endigt die Unterbrechung mit der letzten Prozesshandlung der Parteien oder des Gerichts".) einen deutlich weiteren Begriff der "Prozesshandlung" zugrunde gelegt, nach dessen Maßgabe auch jede Willensbetätigung dazu gehöre, die zur Begründung des Rechtsstreits diene und vom Prozessgesetz in ihren Voraussetzungen und Wirkungen geregelt sei 122S.

    RG2.10.1911 a.a.O.: "Prozesshandlung im Sinne der Zivilprozessordnung ist jede Handlung - Willensbetätigung - sowohl der Parteien als des Gerichts, die zur Begründung, Führung und Erledigung des Rechtsstreits dient und vom Prozessgesetz in ihren Voraussetzungen und Wirkungen geregelt ist".S. RG2.10.1911 a.a.O.: "Prozesshandlung im Sinne der Zivilprozessordnung ist jede Handlung - Willensbetätigung - sowohl der Parteien als des Gerichts, die zur Begründung, Führung und Erledigung des Rechtsstreits dient und vom Prozessgesetz in ihren Voraussetzungen und Wirkungen geregelt ist".

    120) S. RG2.10.1911 - VI 476/10 - RGZ 77, 324, 329.

    122) S. RG2.10.1911 a.a.O.: "Prozesshandlung im Sinne der Zivilprozessordnung ist jede Handlung - Willensbetätigung - sowohl der Parteien als des Gerichts, die zur Begründung, Führung und Erledigung des Rechtsstreits dient und vom Prozessgesetz in ihren Voraussetzungen und Wirkungen geregelt ist".

  • BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94

    Weiterbetreiben des Prozesses

    Dementsprechend endet die Verjährungsunterbrechung gemäß § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht vor der maßgeblichen letzten Prozeßhandlung der Parteien oder des Gerichts, die das Verfahren fortführen soll und kann (vgl. RGZ 77, 324, 331 f; BGH, Urt. v. 29. Januar 1981 - III ZR 168/79, NJW 1981, 1550, 1551 [BGH 03.12.1980 - VIII ZR 300/79]; OLG Nürnberg OLGZ 1966, 388, 390; BGB-RGRK/Johannsen, 12. Aufl. § 211 Rdnr. 11; Soergel/Walter, BGB 12. Aufl. § 211 Rdnr. 12; MünchKomm/v. Feldmann, BGB 3. Aufl. § 211 Rdnr. 9).

    Es kann dahinstehen, ob die maßgebliche Prozeßhandlung die Verjährungsunterbrechung beendet hat mit der richterlichen Verfügung vom 24. April 1991, ihrer Ausführung am 25. April 1991 oder mit ihrem Zugang, der nach dem im Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Klagevortrag am 26. April 1991 erfolgt ist (vgl. dazu RGZ 77, 324, 329; BGHZ 88, 174, 175; BGH, Urt. v. 29. Januar 1981 - III ZR 168/79, aaO.; v. 20. Oktober 1983 - I ZR 86/82, NJW 1984, 2102, 2103 f; OLG München NJW-RR 1988, 896 [OLG München 18.01.1988 - 28 U 4843/87]).

  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65

    Gerichtsstandvereinbarung

    Prozeßhandlungen sind Handlungen der Parteien oder des Gerichts, die zur Begründung, Führung und Erledigung des Rechtsstreits dienen und durch prozeßrechtliche Vorschriften geregelt sind (RGZ 77, 324, 329; 160, 241, 242; Rosenberg a.a.O. § 59, 1 und 2; Baumbach/Lauterbach aaO, Grundzüge vor § 128 Anm. 5; a.A. Stein/Jonas/Pohle a.a.O. vor § 128 Anm. XI.).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 207/91

    Wiederholte Unterbrechung der Verjährung im Mahnverfahren

    Insoweit genügt jede Prozeßhandlung, die, wie die Einreichung des Schriftsatzes vom 18. Dezember 1989, zur Fortführung des Prozesses bestimmt und geeignet ist (RGZ 77, 324, 329; 97, 66, 67; BGHZ 73, 8, 10, 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.10.1983 - I ZR 86/82

    Dauer der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung

    Insoweit genügt Jede Prozeßhandlung, die, wie die Einreichung des Schriftsatzes vom 9. Januar 1980 und des Armenrechtsgesuchs vom gleichen Tage, zur Fortführung des Prozesses bestimmt und geeignet ist (RGZ 77, 324, 329; 97, 67; BGHZ 73, 8, 10, 11 [BGH 23.11.1978 - VII ZR 41/78]m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung

    Hing demnach die Terminsbestimmung durch das Landgericht nur noch von der Zahlung der Gebühr ab, so hat das Berufungsgericht mit Recht in dieser ein Weiterbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB gesehen; denn unter diese Bestimmung fällt jede Prozeßhandlung, die geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (BGH LM Nr. 9 zu § 209 BGB; vgl. ferner RGZ 77, 324, 332, wonach schon die Einreichung eines Armenrechtsgesuchs als Weiterbetreiben des Prozesses anzusehen ist; RGZ 97, 66).
  • BGH, 21.01.1971 - VII ZR 137/69

    Rechtsfolgen eines Verfahrensstillstands nach Überleitung des Mahnverfahrens in

  • BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50

    Rentenfeststellungsklage. Streitwert

  • BGH, 17.10.1975 - I ZR 3/75

    Enden der Unterbrechung der Verjährung durch den Stillstand des Verfahrens -

  • OLG Köln, 13.06.1996 - 24 U 238/95
  • BGH, 13.07.1961 - III ZR 96/60
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