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   RG, 18.04.1912 - Rep. IV. 429/11   

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https://dejure.org/1912,175
RG, 18.04.1912 - Rep. IV. 429/11 (https://dejure.org/1912,175)
RG, Entscheidung vom 18.04.1912 - Rep. IV. 429/11 (https://dejure.org/1912,175)
RG, Entscheidung vom 18. April 1912 - Rep. IV. 429/11 (https://dejure.org/1912,175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet § 833 Satz 2 BGB. auf Tiere Anwendung, die der Metzger zum Zwecke des Schlachtens und des Verkaufs hält?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierhaftung des Metzgers für Schlachtvieh

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16

    Begriff des Tierhalters in den BB-PHV; Umfang des Risikoausschlusses für Reit-

    Hierzu zählen Schweine, Ziegen, Schafe, Katzen, Geflügel und zahme Kaninchen (Staudinger/Halm/Wendt-Meckling-Geis, Fachanwaltshandbuch Versicherungsrecht, BBR-PHH Rn 55 so bereits RGZ 79, 246 (248)).
  • BGH, 24.11.1954 - VI ZR 255/53

    Rechtsmittel

    Es ist auch nicht richtig, wie die Revision meint, daß nach BGB RGRK Anm. 9 zu § 833 und RGZ 79, 246 ein Rennpferd nur dann als Luxustier im Sinne des § 833 Abs. 1 Satz 1 anzusehen ist, wenn es in den Rennstall eines "Sportsmanns" übergeht.
  • LG Kiel, 08.05.1984 - 14 S 75/83
    In der Rechtsprechung und Literatur zu § 833 BGB werden als Tiere, die dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind, zwar immer nur solche Tiere genannt, deren Produktion im Haushalt des Tierhalters verbraucht werden, z. B. Milchkühe, Schlachtschweine, eierlegendes Geflügel (vgl. RGZ 79, 246 (248); Staudinger-Schäfer, BGB, 10./11. Aufl. (1975), § 833 Rdnr. 100; Kreft, in: RGRK, 12. Aufl. (1982), § 833 Rdnr. 81; Mertens, in: MünchKomm, § 833 Rdnr. 34; Palandt-Thomas, BGB, 43. Aufl. (1984), § 833 Anm. 6b).
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