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   RG, 01.06.1912 - Rep. V. 57/12   

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https://dejure.org/1912,242
RG, 01.06.1912 - Rep. V. 57/12 (https://dejure.org/1912,242)
RG, Entscheidung vom 01.06.1912 - Rep. V. 57/12 (https://dejure.org/1912,242)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1912 - Rep. V. 57/12 (https://dejure.org/1912,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Grundgerechtigkeit mit dem Inhalt, einen Entwässerungskanal zu dulden und zu unterhalten, nach preußischem Rechte. Welche rechtliche Bedeutung hat die dem berechtigten Grundstück obliegende Verpflichtung, die Hälfte der Unterhaltskosten zu tragen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundgerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 375
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 343/17

    Grunddienstbarkeit: Erfüllung der Unterhaltungspflichten durch mehrere

    Ebenso stellen ober- oder unterirdisch geführte Ver- und Entsorgungsleitungen und Ver- und Entsorgungsrohre, Lichtschächte und Kanaleinrichtungen Anlagen dar (vgl. RGZ 79, 375, 379; BeckOK BGB/Wegmann [1.11.2018], § 1020 Rn. 8; BeckOGK/Alexander [1.1.2018], BGB, § 1020 Rn. 90).
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Deshalb kann die Pflicht des Grundstückseigentümers, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume in einem jederzeit gut bewohnbaren und beheizbaren Zustand zu erhalten, dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts nach § 1093 BGB sein (BayObLGZ 1979 Nr. 65 m. Nachw.; ebenso schon KG JFG 1, 409 ff. hinsichtlich der Wasserversorgung); für die insoweit anfallenden Unterhaltungskosten bedarf es nicht der Bestellung einer Reallast ( RGZ 79, 375 /380).
  • OLG München, 16.01.2019 - 8 U 959/18

    Grunddienstbarkeit

    c.) Nach h.M. in Rechtsprechung und Lehre (BGH, Urteil vom 27.04.1970, Az.: III ZR 226/68, Rn. 27, juris, unter Hinweis auf RGRK - BGB, 11. Aufl., § 1018 BGB Anm. 17 und § 1021 Anm. 5 sowie RGZ 79, 375, 379; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.1967, Az.: 10 U 59/67, DNotZ 1968, 432, 434; BeckOK BGB/ Wegmann, § 1018, Rn. 46f.; kleine Holthaus/ Keiser, Probleme der Sicherung von Gegenleistungspflichten bei Grunddienstbarkeiten, ZfIR 2009, 396, 399; MüKo BGB/ Mohr, § 1018, Rn. 7; Palandt/ Herrler, § 1018 BGB, Rn. 12, 27; Staudinger BGB/ Wiegand, § 1018 BGB, Rn. 14) ist es auch zulässig, die Ausübung einer Grunddienstbarkeit unter die Bedingung der Gewährung einer Gegenleistung zu stellen, da es auch für zulässig erachtet wird, den Rechtsbestand als solchen von der Erbringung einer Gegenleistung abhängig zu machen (argumentum a maiore ad minus).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 226/68

    Grundstückswertsteigerung durch Verbesserung einer Grunddienstbarkeit;

    Eine solche inhaltliche Beschränkung der Grunddienstbarkeit hat das Reichsgericht (RGZ 79, 375, 379) z.B. in einem Fall angenommen, in dem das herrschende Grundstück einen Teil der Kosten der Unterhaltung auf dem dienenden Grundstück zu tragen hatte.
  • BayObLG, 31.10.1979 - BReg. 2 Z 68/78

    Zur Eintragungsfähigkeit einer Löschungsklausel bei einem Wohnungsrecht

    Dies ist rechtlich zulässig ( RGZ 79, 375 /380; BGB-RGRK Rdnr. 1, Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 1, Staudinger Rdnr. 1, Palandt Anm. 1, je zu § 1021 BGB), wie sich aus § 1021 Abs. 2 BGB ergibt, wonach für eine solche Unterhaltungspflicht die Vorschriften über die Reallast entsprechende Anwendung finden.
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