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   RG, 08.06.1912 - Rep. I. 382/11   

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RG, 08.06.1912 - Rep. I. 382/11 (https://dejure.org/1912,2)
RG, Entscheidung vom 08.06.1912 - Rep. I. 382/11 (https://dejure.org/1912,2)
RG, Entscheidung vom 08. Juni 1912 - Rep. I. 382/11 (https://dejure.org/1912,2)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Besteller und Eigentümer eines Freskogemäldes, das sich im Treppenflur eines bewohnten Gebäudes einer Großstadt befindet, befugt, ohne Einwilligung des Urhebers des Gemäldes Änderungen daran vorzunehmen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

  • opinioiuris.de

    Felseneiland mit Sirenen

  • archive.org PDF

    Felseneiland mit Sirenen

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

  • wikisource.org

    Felseneiland mit Sirenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 397
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Der Urheber hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass das von ihm geschaffene Werk, in dem seine individuelle künstlerische Schöpferkraft ihren Ausdruck gefunden hat, der Mit- und Nachwelt in seiner unveränderten Gestalt zugänglich gemacht wird (RGZ 79, 397, 399 - Felseneiland mit Sirenen; BGHZ 62, 331, 332 f. - Schulerweiterung; BGH, Urt. v. 1.10.1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung).
  • LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14

    HHole - Urheberrechtsschutz: Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung

    Wenn das betreffende Werkexemplar nicht mehr existiere, sei eine in diesem Sinne verstandene Beeinträchtigung des Integritätsinteresses des Urhebers nicht mehr gegeben; die Vernichtung des Werkexemplars oder seine vollständige Entfernung aus der Öffentlichkeit schließe eine Verfälschung aus (grundlegend RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397- Felseneiland mit Sirenen; zustimmend LG München I, NJW 1983, 1205; LG Hamburg, GRUR 2005, 672; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 ff; Dustmann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 31 ff).

    Bereits die Reichsgerichtsentscheidung "Felseneiland mit Sirenen" (RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397) betraf ein Freskogemälde im Treppenflur eines bewohnten Gebäudes.

    Darin liege kein Eingriff in die künstlerische Eigenart des Werks und damit das Persönlichkeitsrecht des Künstlers (RGZ 79, 397, 401).

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Nach dem Grundgedanken des Urheberrechtes, das vor allem auch die wirtschaftlichen Belange des geistig Schaffenden sichern will, ist bei einem solchen Interessenwiderstreit zwischen der schöpferischen Sphäre des Urhebers und der privaten Sphäre des Werknutzers vielmehr der schöpferischen Sphäre, ohne die eine Werknutzung überhaupt nicht möglich wäre, der Vorzug zu geben, wie dies das Reichsgericht für den Fall des Zusammentreffens persönlichkeitsrechtlicher Interessen des Urhebers mit Belangen des Sacheigentümers eines Kunstwerkes bereits im Jahre 1912 anerkannt hat (RGZ 79, 397).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 92/15

    Museumsumbau: "Permanente Rauminstallation" darf demontiert werden!

    Teilweise wird unter Hinweis auf ein obiter dictum in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 79, 397, 401 - Felseneiland mit Sirenen) diese Frage verneint (LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 - Astra-Hochhaus; KG, GRUR 1981, 742, 743 - Totenmaske; LG München I, FuR 1982, 510, 513 - Hajek/ADAC).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15

    Verbot der Entstellung eines Kunstwerks: Abwägung des Interesses des Urhebers an

    Teilweise wird unter Hinweis auf ein obiter dictum in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 79, 397, 401 - Felseneiland mit Sirenen) diese Frage verneint (LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 - Astra-Hochhaus; KG, GRUR 1981, 742, 743 - Totenmaske; LG München I, FuR 1982, 510, 513 - Hajek/ADAC).
  • LG Hannover, 14.12.2020 - 18 O 74/19

    Klage gegen den Einbau des sogenannten Reformationsfensters in das mittlere

    Der Urheber hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass das von ihm geschaffene Werk, in dem seine individuelle künstlerische Schöpferkraft ihren Ausdruck gefunden hat, der Mit- und Nachwelt in seiner unveränderten Gestalt zugänglich gemacht wird (BGH, Urt. v. 19.03.2008 - I ZR 166/05 -, Rn. 23, juris mit Verweis auf RGZ 79, 397, 399 - Felseneiland mit Sirenen; BGHZ 62, 331, 332 f. - Schulerweiterung; BGH, Urt. v. 1.10.1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung).
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73

    Schulerweiterung

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, besteht im Urheberrecht ganz allgemein ein grundsätzliches Änderungsverbot; es ist dem Urheberrecht als einer Herrschaftsmacht des schöpferischen Menschen über sein Geisteswerk immanent und dient dem Schutz der persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers darüber zu bestimmen, in welcher Gestalt seine Schöpfung an die Öffentlichkeit treten soll ( BGH GRUR 1971, 35, 37 - Maske in Blau); der Urheber hat grundsätzlich ein Recht darauf, daß das von ihm geschaffene Werk, in dem seine individuelle künstlerische Schöpferkraft ihren Ausdruck gefunden hat, der Mit- und Nachwelt in seiner unveränderten individuellen Gestaltung zugänglich gemacht wird (RGZ 79, 397, 399 - Freskogemälde).
  • OLG Köln, 12.06.2009 - 6 U 215/08

    Pferdeskulptur vor dem Aachener Hauptbahnhof: OLG Köln verwirft Berufungen des

    Der Urheber hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass das von ihm geschaffene Werk, in dem seine individuelle künstlerische Schöpferkraft ihren Ausdruck gefunden hat, der Mit- und Nachwelt in seiner unveränderten Gestalt zugänglich gemacht wird (RGZ 79, 397, 399 - Felseneiland mit Sirenen).

    Denn das Änderungsverbot soll das Interesse des Urhebers schützen, dass sein Werk der Nachwelt so erhalten bleibt, wie er es geschaffen hat (vgl. RGZ 79, 397, 399 - Felseneiland mit Sirenen).

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Nach dem weiteren Vortrag des Beklagten konnten die Kläger in den Parallelsachen 86 O 234/11 sowie 86 O 382/11, aber auch ein Gefangener aus dem Haftraum A3-077 in eine andere Teilanstalt verlegt werden.
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01

    Entstellung eines Werks durch Entfernung von seinem Platz

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

  • LG München I, 20.01.2005 - 7 O 6364/04

    Urheberrecht - Verletzung des Urheberrechts durch Umbau des geschützten Gebäudes

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

  • LG München I, 27.03.2008 - 7 O 4412/08

    Urheberrechtsverletzung: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Veränderung

  • LG Erfurt, 15.05.1997 - 3u O 26/96

    Erfüllung eines Beseitigungsanspruchs bezüglich eines Bildes durch Verhüllung;

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 10/54

    Rechtsmittel

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