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RG, 13.06.1912 - Rep. IV. 574/11 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann, wenn der Vorstand eines Vereins die von der Mitgliederversammlung vorgenommene Wahl eines Mitgliedes in ein Organ des Vereins nicht gelten läßt, von dem gewählten Mitgliede gegen den Verein darauf geklagt werden, daß er die Wahl anerkenne und daß ihm Gelegenheit zu ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 79, 409
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12
Lizenzentzug eines Berufsboxers
bb) Der Streitfall betrifft keine Angelegenheit der inneren Ordnung eines Vereins, für die die Befassung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung versagt wurde, solange nicht die Mitgliederversammlung darüber Beschluss gefasst hatte (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1968 - II ZR 52/66, BGHZ 49, 396, 398; RGZ 79, 409, 411). - BGH, 14.03.1968 - II ZR 52/66
Interne Vereinsstreitigkeit
Die Rechtslage ist ähnlich wie in dem vom Reichsgericht entschiedenen Fall, in dem ein in den Ehrenrat eines Vereins gewähltes Mitglied auf Feststellung seiner Ehrenratszugehörigkeit geklagt hat, weil der Vereinsvorstand seine Wahl nicht anerkannt habe; auch dort ist die Klage abgewiesen worden, weil es sich um eine die innere Ordnung des Vereins betreffende Angelegenheit gehandelt hat, deren sich zunächst die Mitgliederversammlung hätte annehmen müssen (RGZ 79, 409, 411).