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   RG, 02.07.1912 - Rep. III. 534/11   

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https://dejure.org/1912,189
RG, 02.07.1912 - Rep. III. 534/11 (https://dejure.org/1912,189)
RG, Entscheidung vom 02.07.1912 - Rep. III. 534/11 (https://dejure.org/1912,189)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1912 - Rep. III. 534/11 (https://dejure.org/1912,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist aus der Vereinbarung einer bestimmten Dienstzeit von längerer Dauer regelmäßig zu folgern, daß die Parteien das Kündigungsrecht des § 627 BGB. ausschließen wollen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienste höherer Art; Kündigung nach § 627 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 29
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Das jederzeitige Kündigungsrecht nach § 627 BGB kann, soweit es besteht - das Berufungsgericht hat offengelassen, ob es sich hier um ein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen im Sinne des in § 627 Abs. 1 BGB genannten Ausnahmefalls handelte -, durch individualvertragliche Vereinbarung abbedungen werden (BGH, Urt. v. 13. Dezember 1990 - III ZR 333/89, WM 1991, 604, 606); denn ein solcher Kündigungsausschluß läßt die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bestehen, und das reicht zum Schutz der Vertragspartner regelmäßig aus (MünchKomm-BGB/Schwerdtner 2. Aufl. § 627 Rdnr. 11; RGZ 69, 363, 365; 80, 29, 30; 105, 416 f).
  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 101/14

    Fristlose Kündigung eines Vertrages über betriebsärztliche Leistungen

    Hierzu bedarf es jedoch des klaren und bestimmten Ausdrucks eines entsprechenden Parteiwillens, dessen Vorhandensein nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden kann, dass im Vertrag eine feste Laufzeit vorgegeben ist (RGZ 80, 29 f; Senat, Urteile vom 13. Dezember 1990 - III ZR 333/89, WM 1991, 604, 606 und vom 5. November 1998 - III ZR 226/97, NJW 1999, 276, 278).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11

    Kündigung des Dienstvertrages bei Vertrauensstellung: Beauftragung eines

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 80, 29; 146, 116, 117), des Bundesgerichtshofs (s. etwa BGH, Urteile vom 31. März 1967 aaO S. 305 und vom 13. Januar 1993 - VIII ZR 112/92, NJW-RR 1993, 505) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG, NJW 2006, 3453, 3454 Rn. 10) sowie der nahezu einhelligen Ansicht im Schrifttum (Bamberger/Roth/Fuchs, BGB, 2. Aufl., § 627 Rn. 5; Erman/Belling, BGB, 13. Aufl., § 627 Rn. 5; s. auch MünchKommBGB/Henssler aaO Rn. 12 und Staudinger/Preis, BGB [2002], § 627 Rn. 17, die freilich eine teleologische Reduktion des § 627 Abs. 1 BGB für bestimmte Fälle erwägen, in denen ein dauerndes Dienstverhältnis ohne feste Bezüge vereinbart worden ist).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Aus der Vereinbarung des bestimmten Zeitraums von fünf Jahren für die Tätigkeit des Beklagten allein ist noch nicht zu folgern, daß die Parteien den Willen zum Ausdruck gebracht haben, das Kündigungsrecht nach § 627 BGB auszuschließen (RGZ 80, 29, 30).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2007 - 24 U 110/07

    Unwirksamkeit einer Schadenspauschale bei Kündigung eines

    Nur wenn beide Merkmale zusammen, mithin kumulativ, vorliegen, wird das Kündigungsrecht aus § 627 BGB ausgeschlossen (BGHZ 47, 303 (305); BGH, NJW-RR 1993, 505; OLG Dresden, JurBüro 2005, 219; vgl. auch RGZ 80, 29; 146, 116 (117); Erman/Belling, BGB, 10. Auflage, § 627 Rn. 5).
  • LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05

    Wirksamkeit der Kündigung des Generalvertrages eines Komponisten über das Werk

    Aus der Vereinbarung einer durch den Ablauf der Schutzfrist bestimmbaren Vertragslaufzeit allein ist noch nicht zu folgern, dass die Parteien den Willen zum Ausdruck gebracht haben, das Kündigungsrecht nach § 627 BGB auszuschließen (vgl. hierzu schon RGZ 80, 29 (30)).
  • BGH, 31.03.1967 - VI ZR 288/64

    Dauerndes Dienstverhältnis

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß erst beide Merkmale zusammen § 627 BGB ausschließen (RGZ 80, 29; 146, 116).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1990 - 18 U 191/90
    Die Zulässigkeit eines Ausschlusses von § 627 Abs. 1 BGB durch Parteiabrede ist im Gegensatz zu dem einer Parteidisposition entzogenen § 626 Abs. 1 BGB allgemein anerkannt (RGZ 69, 363; 80, 29; 96, 363; 105, 416; Staudinger-Neumann, aaO., Rdn. 19 zu § 627 ; Erman-Hanau BGB , 8. Aufl., Rdn. 10 zu § 627 ).
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