Rechtsprechung
   RG, 15.10.1913 - Rep. I. 92/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,7
RG, 15.10.1913 - Rep. I. 92/13 (https://dejure.org/1913,7)
RG, Entscheidung vom 15.10.1913 - Rep. I. 92/13 (https://dejure.org/1913,7)
RG, Entscheidung vom 15. Oktober 1913 - Rep. I. 92/13 (https://dejure.org/1913,7)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1913,7) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 83, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Das Interesse, die Vermögenssituation der Gesellschaft als Klägerin zu verbessern, um etwa höhere Tantiemen von der klagenden Gesellschaft oder als Gesellschafter einer Aktiengesellschaft aufgrund der verbesserten Vermögenssituation der Gesellschaft höhere Dividenden zu erhalten, ist ein rein wirtschaftliches und kein rechtliches (vgl. RGZ 83, 182, 184; OLG Rostock, OLGR 2002, 423, 424; OLG Schleswig, ZIP 1999, 1760, 1761; Mansel in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 66 Rn. 73; Münch-KommZPO/Schultes, 5. Aufl., § 66 Rn. 17; a.A. Henckel, Parteilehre und Streitgegenstand im Zivilprozess, 1961, S. 145; Gummert in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 1, 4. Aufl., § 19 Rn. 37; Neubauer/Herchen in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 1, 4. Aufl., § 70 Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 8 A 2478/15

    Keine Störung des Wetterradars Essen durch Windenergieanlage

    Gemäß Punkt 6 der Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vom 3. August 2012 (veröffentlicht im BAnz AT vom 24. August 2012 sowie in NfL I 92/13 vom 2. Mai 2013, im Folgenden: Gemeinsame Grundsätze vom 3. August 2012) sei grundsätzlich von einer Gefährdung des Flugplatzverkehrs in der Platzrunde auszugehen, wenn Bauwerke einen Mindestabstand von 850 m zum Queranflug (Platzrundenverkehr) unterschritten.

    b) Gemeinsame Grundsätze vom 3. August 2012 Demgegenüber werden die in den Gemeinsamen Grundsätzen vom 3. August 2012 (BAnz AT B3 vom 24. August 2012 bzw. NfL I 92/13) empfohlenen größeren seitlichen Abstände für den Queranflug nicht eingehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2017 - 4 MB 19/17

    Start- und Landebahn des Flugplatzes Hartenholm vorerst nicht mehr nutzbar

    Sie bestreitet zunächst nicht, dass das Waldstück auf den Flurstücken 28/1 und 29/1 die von Nr. 5.2 der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb vom 02.05.2013 (NfL I 92/13) definierte seitliche Übergangsfläche der Start- und Landebahn teilweise durchstößt und damit ein Hindernis darstellt, welches, wenn möglich, nach Nr. 5.4 zu entfernen ist.

    Der "Regelung" oder "Bewertung" einer Gefahr, wie sie die Antragstellerin meint von den o.g. Gemeinsamen Grundsätzen (NfL I 92/13) fordern zu können, bedarf es nicht.

    Den als Richtlinien einzuordnenden Gemeinsamen Grundsätzen (NfL I 92/13) mangelt es demgegenüber an einer rechtssatzmäßigen Verbindlichkeit (BVerwG, Beschl. v. 05.10.1990 - 4 B 249/89 -, Juris Rn. 124), so dass sie entgegen der Annahme der Antragstellerin auch nicht als Teil der geschriebenen öffentlich-rechtlichen Rechtsordnung anzusehen sind, deren Verletzung (automatisch) zur einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit führt.

    Für die Notwendigkeit einer "verobjektivierten Begutachtung" sieht der Senat unter diesen Umständen keinen Anlass, da die Gemeinsamen Grundsätze (NfL I 92/13) und die vom Antragsgegner eingeholte Stellungnahme der DFS eine ausreichend objektivierte Entscheidungsgrundlage bieten.

  • VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15

    HINDERNISFREIHEIT AN FLUGPLÄTZEN; LANDEANFLUG; PLATZRUNDE; WINDKRAFTANLAGEN

    Die "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb" (vom 03.08.2012, NfL I 92/13, S. 11) dienen der Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe aus dem Luftverkehrsrecht über die Gewährleistung der Sicherheit im Flugplatzverkehr.

    Auch wenn kein Verstoß gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften vorliege, da die Mindestabstände nur in Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen (NfL I 92/13) enthalten und damit als Verwaltungsvorschriften anzusehen seien, liege aber ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme aus § 35 BauGB vor.

    Die Klägerin wendet sich insoweit nur gegen die hinsichtlich des Konflikts mit dem Luftverkehr getroffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, das zu Recht die diesbezüglichen Feststellungen des Beklagten zur Beeinträchtigung des Platzrundenverkehrs des Sonderlandeplatzes Fulda-Jossa auf der Grundlage der "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb" (vom 03.08.2012, NfL I 92/13, S. 11) bestätigt hat.

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 7 LA 7/19

    Luftverkehr; Platzrunde; Verkehrslandeplatz

    Gemäß Punkt 6 der in den NfL I 92/13 veröffentlichten Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb vom 2. Mai 2013 sollten unbeschadet der Anforderungen der Hindernisbegrenzung im Bereich der Platzrunde keine Hindernisse vorhanden sein, die die sichere Durchführung des Flugplatzverkehrs gefährden können.

    Sie macht in diesem Zusammenhang geltend, die Belange der Eigentümer von Bestandsanlagen seien durch die bereits bestehende Gefährdungslage betroffen, welche sich aus einer Unterschreitung der Sicherheitsmindestabstände gemäß den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb (vom 02.05.2013, NfL I 92/13) ergebe.

    Mit der weiterhin aufgeworfenen Frage zu b) ("Hat ein zivilrechtlich Nutzungsberechtigter, bei dem der Verlauf einer Platzrunde zum Entzug der grundgesetzlich gewährleisteten Baufreiheit nach Art. 14 GG führt (konkrete Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs § 14 LuftVG i. V. m. NfL I 92/13) einen Anspruch auf Verlegung/Anpassung der Platzrunde bzw. jedenfalls einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung?") genügt der Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ebenfalls nicht.

  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 5 U 29/06

    Zulassung der Nebenintervention: Begriff des rechtlichen Interesses

    Soweit die Nebenintervenientinnen darauf abheben, dass sie von einer Entscheidung zugunsten der Klägerin - angesichts der Komplexität der zwischen den Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht streitigen Fragen ist der Erlass eines streitigen Urteil während der Laufzeit der Genussrechte ohnehin eher nicht zu erwarten - profitieren würden, weil sich dann möglicherweise ein Bilanzgewinn ergäbe und vorrangig das Genussscheinkapital wieder aufzufüllen wäre, ist das ein rein wirtschaftliches oder tatsächliches Interesse, vergleichbar dem Interesse des Aktionärs am Obsiegen seiner Aktiengesellschaft im Hinblick auf seine Dividende, das anerkanntermaßen für eine Nebenintervention nicht ausreicht (vgl. RGZ 83, 182, 184; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl., § 66 Rz. 9; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl., § 66 Rz. 14; OLG Schleswig, NJW-RR 1999, 575,m Juris-Rz. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19

    Planung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten; Festlegung harter

    (Planbegr. S. 38 f.) Nr. 6 der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb (Nachrichten für Luftfahrer I 92/13 vom 2. Mai 2013 - Gemeinsame Grundsätze) zitiert, der zufolge von einer Gefährdung des Flugplatzverkehrs in der Platzrunde grundsätzlich dann auszugehen ist, wenn relevante Bauwerke oder sonstige bauliche Anlagen innerhalb der Platzrunde errichtet werden sollen oder einen Mindestabstand von 400 m zum Gegenanflug von Platzrunden und/oder 850 m zu den anderen Teilen von Platzrunden (inkl. Kurventeilen) unterschreiten.
  • OLG Hamburg, 22.03.2016 - 14 W 64/15

    Nebenintervention: Voraussetzung eines rechtlichen Interesses

    Allein die Wertminderung ihrer Beteiligung an der klagenden Fondsgesellschaft stellt sich lediglich als Reflex des Gesellschaftsschadens dar, der ein rechtliches Interesse im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO nicht begründet (vgl. schon RGZ 83, 182, 184; BGH NJW 2013, 1434, 1437 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 8 A 11914/17

    Rücksichtnahmegebot bei Betriebserlaubnis für Segelflugplatz

    Zudem hat der Beklagte bei seiner Entscheidung über die Zustimmung zur Errichtung der Windenergieanlagen auf den Vorbescheidsantrag der Firma J. GmbH nach § 14 Abs. 1 LuftVG im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung des Luftverkehrs die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich geflogene Platzrunde für Motorflugzeuge ebenso zugrunde gelegt wie die sich aus den gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb (NfL I 92/13) nach Nr. 6 ergebenden Mindestabstände relevanter Bauwerke von 400 m zum Gegenanflug von Platzrunden und 850 m zu den anderen Teilen von Platzrunden.
  • OLG Koblenz, 14.04.2009 - 5 U 309/09

    Zulässigkeit der Nebenintervention einer gesetzlichen Krankenkasse im

    Gemeint ist ein Interesse, das auf einem Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu den Parteien oder dem Gegenstand des Rechtsstreits beruht, das durch die Entscheidung des Rechtsstreits, ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung mitbetroffen ist (RGZ 83, 182, 183).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 - 3 K 25/11

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern; Zielfestsetzungen über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 8 B 595/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG Minden, 15.07.2015 - 11 K 2795/13

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Hannover, 06.05.2015 - 5 A 6746/13

    F.o.F.; Fliegen ohne Flugleiter; NfL I 72/83; PPR

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht