Rechtsprechung
RG, 06.10.1914 - Rep. III. 156/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Haften zwei Rechtsanwälte, die sich zur gemeinschaftlichen Ausübung des Anwaltsberufs verbunden haben, als Gesamtschuldner für den Schaden, der durch Verschulden des einen von ihnen der Partei erwachsen ist, wenn diese mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beide betraut ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung zu gemeinsamer Berufsausübung verbundener Rechtsanwälte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 306
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Schon das Reichsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1914 (RGZ 85, 306 = JW 1914, 1078; auch RGZ 88, 342) entschieden, daß, wenn Anwälte einer Sozietät den Auftrag des Mandanten angenommen haben, sämtliche Sozien als Gesamtschuldner für den Schaden haften, den einer von ihnen verschuldet hat.Auch dies hat schon das Reichsgericht in dem oben angeführten Urteil RGZ 85, 306 angenommen und ist trotz der Kritik von Oertmann und Kaufmann (…a.a.O.) dabei geblieben (zuletzt RG JW 1936, 803; ebenso OLG Hamburg JW 1916, 519; OLG Dresden JW 1917, 304 Nr. 7; OLG Nürnberg MDR 1960, 310 [OLG Nürnberg 01.12.1959 - 2 U 92/59] sowie der 11. Zivilsenat des Berufungsgerichts NJW 1970, 1791).
- OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
Willen zum Vertragsschluss mit allen Anwälten einer bereits bestehenden …
Er hätte damit ohne Not gesamtschuldnerische Verpflichtungen auf sich gezogen und wäre nach der vom Reichsgericht begründeten (RGZ 85, 306; 88, 342) und vom BGH fortgesetzten Rechtsprechung (…BGH a.a.O.;… Palandt/Heinrichs, 46. Aufl. Bem. 3 a zu § 425 BGB; Kornblum BB 1973, 218, 221) für ein evtl. Verschulden des Beklagten zu 1) neben diesem auf das Ganze haftbar geworden. - BGH, 04.06.1969 - I ZR 106/67
Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Schutzpflichten eines …
Etwas anderes ergibt sich jedenfalls dann, wenn die vertraglich übernommene Verpflichtung nur unter Zusammenwirken beider Gesamtschuldner erfüllt werden kann (vgl. RGZ 85, 306, 307; BGH NJW 1952, 217). - BGH, 25.05.1961 - III ZR 14/60
Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen …