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   RG, 24.03.1915 - Rep. V. 453/14   

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https://dejure.org/1915,135
RG, 24.03.1915 - Rep. V. 453/14 (https://dejure.org/1915,135)
RG, Entscheidung vom 24.03.1915 - Rep. V. 453/14 (https://dejure.org/1915,135)
RG, Entscheidung vom 24. März 1915 - Rep. V. 453/14 (https://dejure.org/1915,135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Bereicherungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Bereicherungskläger dasjenige, was der Bereicherungsbeklagte aufgeopfert hat, nicht in Natur zurückgewähren kann? 2. Kann der Bereicherungsbeklagte zum Ausgleiche für das von ihm Aufgeopferte auf einen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 86, 343
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde der Bereicherungsanspruch als ein einheitlicher Anspruch gesehen, bei dem unter dem nach § 812 BGB herauszugebenden "etwas" nicht ein einzelner aus dem Vermögen des einen in das des anderen hinübergeflossener Wert, sondern die Gesamtheit des Hinübergelangten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der dafür gegebenen Werte und der auf dem Empfangenen ruhenden Lasten verstanden wurde (vgl. RGZ 54, 137 (141); RGZ 60, 284 (291); 86, 343 (344 f.); 94, 253 (254); 105, 29 (31); 129, 307 (310); 135; 374, 377; 137, 324 (336); 139, 208 (213); 140, 156 (161); hierzu s. Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 818 Rn. 239).
  • VG Gießen, 06.06.2023 - 5 K 384/22

    Rückforderung von Beamtenbezügen

    Schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde der Bereicherungsanspruch als ein einheitlicher Anspruch gesehen, bei dem unter dem nach § 812 BGB herauszugebenden "etwas" nicht ein einzelner aus dem Vermögen des einen in das des anderen hinübergeflossener Wert, sondern die Gesamtheit des Hinübergelangten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der dafür gegebenen Werte und der auf dem Empfangenen ruhenden Lasten verstanden wurde (vgl. RGZ 54, 137 (141); RGZ 60, 284 (291); 86, 343 (344 f.); 94, 253 (254); 105, 29 (31); 129, 307 (310); 135; 374, 377; 137, 324 (336); 139, 208 (213); 140, 156 (161); hierzu s. Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 818 Rn. 239).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00

    Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung

    Schließlich ist ein Durchgriff des Zuwendenden auf den Zuwendungsempfänger vom Reichsgericht (RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459) und vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. März 1954 - VI ZR 202/53 -) ausnahmsweise in dem Fall für zulässig erachtet worden, in dem ein "Doppelmangel in der Bereicherungskette" vorlag, d.h. sowohl das Deckungs- als auch das Valutaverhältnis mangelhaft waren.
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

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  • OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Durchführung des Bereicherungsausgleichs im

    Der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis ist bei Unwirksamkeit sowohl des Kausal- als auch des Valutaverhältnisses (sog. Doppelmangel) bei intakter Anweisung "über das Dreieck" durchzuführen; eine Eingriffskondiktion scheitert am Vorrang der Leistungskondiktion (Abweichung von BGH, Urteil 25. März 1954 (IV ZR 202/53) sowie von RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459).

    Schließlich ist ein Durchgriff des Zuwendenden auf den Zuwendungsempfänger vom Reichsgericht (RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459) und vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. März 1954 - IV ZR 202/53) ausnahmsweise in dem Fall für zulässig erachtet worden, in dem ein "Doppelmangel in der Bereicherungskette" vorlag, d.h. sowohl das Deckungs- als auch das Valutaverhältnis mangelhaft waren.

  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von

    In diesem Falle erfordern es die Billigkeitsrücksichten, auf welchen die durch den Bereicherungsanspruch vom Gesetz erstrebte Ausgleichung von Vermögensverschiebungen beruht, daß der Bereicherungsschuldner nicht mit dem Risiko der Durchsetzung der Forderung belastet wird, während er selbst dem Bereicherungsgläubiger den Nennwert zur Verfügung zu stellen hat; der Bereicherungsschuldner kann sich vielmehr darauf beschränken, dem Bereicherungsgläubiger die Abtretung der zweifelhaften Forderung anzubieten (vgl. BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77]; RGZ 86, 343, 348 f.; Palandt-Thomas a.a.O., § 818 Bern. 6 Be).
  • BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 125/58

    Rechtsmittel

    Darüber hinaus hat es wiederholt verneint, daß der getäuschte Käufer, der nach Ausübung des Anfechtungsrechts die Kaufsache veräußert hat, deswegen seine Ansprüche gegen den Anfechtungsgegner aus ungerechtfertigter Bereicherung verliere (RGZ 86, 343, 346; 101, 389, 390; vgl. dazu auch Locher JW 1925, 465).
  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65

    Doppelmangel in der Bereicherungskette

    Während das Reichsgericht (u.a. RGZ 86, 343; JW 1932, 835) und der Bundesgerichtshof (Urteil IV ZR 202/53 vom 25. März 1954) den "Durchgriff" bei einem "Doppelmangel in der Bereicherungskette" bisher für zulässig gehalten haben, sind gegen diese Auffassung in neuerer Zeit von verschiedenen Seiten Bedenken erhoben worden (z.B. von Caemraerer JZ 1962, 385, 388 f; Esser, Schuldrecht 2. Aufl. § 190, 4; ders., Fälle und Lösungen zum Schuldrecht 1963, S. 131; vgl. auch Staudinger BGB 11. Aufl. § 812, Rz 8 c b; RGRK BGB § 812, Anm. 50; Larenz, Schuldrecht 7. Aufl. II. Teil, § 62 II b).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Standen dem Beklagten nämlich, worüber das Berufungsgericht bisher nicht entschieden hat, wegen der Zusicherung der Unfallfreiheit Gewährleistungsansprüche nach §§ 459 Abs. 2, 463, 467 BGB zu, kann die Bereicherung entfallen, wenn die Durchsetzbarkeit der Ansprüche zweifelhaft ist oder wenn sie sich als wertlos herausstellen (vgl. RGZ 86, 343, 349; BGHZ 72, 9, 13 - NJW 1978, 2149).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86

    "Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für

    Sollte die weitere Prüfung des Berufungsgerichts ergeben, daß der Beklagten (nahezu) uneinbringliche Rückforderungen ohne eigentlichen Bereicherungswert zustehen, so wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung der Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung in derartigen Fällen darin besteht, daß nur die Abtretung der zweifelhaften Forderung verlangt werden kann (BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77]; RGZ 86, 343, 349).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 57.89

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von

  • BGH, 26.09.1963 - II ZR 220/61
  • VG Gießen, 15.08.2023 - 10 K 804/22

    Rücknahme einer professoralen Leistungszulage

  • BGH, 09.03.1967 - VII ZR 270/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 237/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1955 - IV ZR 101/55

    Rechtsmittel

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