Rechtsprechung
RG, 18.06.1915 - Rep. VII. 74/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1915,97) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Schiedsgutachter verpflichtet, das dem Mehrheitsbeschluß entsprechende Gutachten zu unterzeichnen auch wenn er ihm nicht zugestimmt hat?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schiedsgutachten.; Mehrheitsbeschluss.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 87, 190
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.01.2013 - III ZR 10/12
Schiedsgutachtervertrag: Werkvertragliche Schadensersatzansprüche der nicht am …
Wird, wie hier, der Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede abgeschlossen, so ändert dies nichts daran, dass - entsprechend seiner Funktion und dem "Wesen" seiner Aufgabenstellung - der Schiedsgutachter allen Parteien der Schiedsgutachtenabrede gegenüber gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Juni 1994 aaO; RGZ 87, 190, 194). - BGH, 17.01.2013 - III ZR 11/12
Offenbar unrichtiges Schiedsgutachten: Schadensersatzanspruch der an der …
Wird, wie hier, der Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede abgeschlossen, so ändert dies nichts daran, dass - entsprechend seiner Funktion und dem "Wesen" seiner Aufgabenstellung - der Schiedsgutachter allen Parteien der Schiedsgutachtenabrede gegenüber gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Juni 1994 aaO; RGZ 87, 190, 194). - BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92
Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer …
Auch bei der Auftragsvergabe durch einen Vertragspartner ist der Schiedsgutachter beiden Parteien zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet (RGZ 87, 190, 194).
- OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14
Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits …
Angesichts der getroffenen Vereinbarung war die Klägerin zwar berechtigt, den Vertrag über die Einholung des Gutachtens abzuschließen ("jeder der Vertragsschließenden"); weil der Schiedsgutachter aber gleichermaßen allen Parteien gegenüber zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens verpflichtet ist (…BGH NJW 2013, 1296 [1297 Rn. 18]; BGH NJW 1994, 1314; RGZ 87, 190 [194]; Gehrlein, VersR 1994, 1009; Volmer BB 1984, 1010 [1013]), muss bei der Auftragserteilung allein durch eine Seite klargestellt werden, dass es sich um ein für beide Seiten zu erstattendes Schiedsgutachten handelt (Gehrlein, VersR 1994, 1009; Volmer BB 1984, 1010 [1013]). - LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 131/13
Kraftfahrzeugversicherung: Zurückweisung des von der Gegenseite benannten …
Auch bei der Auftragsvergabe durch einen Vertragspartner ist der Schiedsgutachter beiden Parteien zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet (BGH NJW-RR 1994, 1314; RGZ 87, 190, 194). - BGH, 30.01.1961 - VII ZR 176/59
Rechtsmittel
Es kann dahinstehen, ob gleiches stets auch für den Schiedsgutachtervertrag gilt (vgl. RGZ 87, 190, 193 f; Kisch, Der Schiedsmann im Versicherungsrecht, S. 69 f, 78; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, Anm. III vor § 1025; Wieczorek, ZPO, § 1025 Anm. C III c 3).