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   RG, 18.06.1915 - Rep. VII. 74/15   

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RG, 18.06.1915 - Rep. VII. 74/15 (https://dejure.org/1915,97)
RG, Entscheidung vom 18.06.1915 - Rep. VII. 74/15 (https://dejure.org/1915,97)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1915 - Rep. VII. 74/15 (https://dejure.org/1915,97)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Schiedsgutachter verpflichtet, das dem Mehrheitsbeschluß entsprechende Gutachten zu unterzeichnen auch wenn er ihm nicht zugestimmt hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schiedsgutachten.; Mehrheitsbeschluss.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 190
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 10/12

    Schiedsgutachtervertrag: Werkvertragliche Schadensersatzansprüche der nicht am

    Wird, wie hier, der Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede abgeschlossen, so ändert dies nichts daran, dass - entsprechend seiner Funktion und dem "Wesen" seiner Aufgabenstellung - der Schiedsgutachter allen Parteien der Schiedsgutachtenabrede gegenüber gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 aaO; RGZ 87, 190, 194).
  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 11/12

    Offenbar unrichtiges Schiedsgutachten: Schadensersatzanspruch der an der

    Wird, wie hier, der Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede abgeschlossen, so ändert dies nichts daran, dass - entsprechend seiner Funktion und dem "Wesen" seiner Aufgabenstellung - der Schiedsgutachter allen Parteien der Schiedsgutachtenabrede gegenüber gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 aaO; RGZ 87, 190, 194).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92

    Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer

    Auch bei der Auftragsvergabe durch einen Vertragspartner ist der Schiedsgutachter beiden Parteien zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet (RGZ 87, 190, 194).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14

    Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits

    Angesichts der getroffenen Vereinbarung war die Klägerin zwar berechtigt, den Vertrag über die Einholung des Gutachtens abzuschließen ("jeder der Vertragsschließenden"); weil der Schiedsgutachter aber gleichermaßen allen Parteien gegenüber zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens verpflichtet ist (BGH NJW 2013, 1296 [1297 Rn. 18]; BGH NJW 1994, 1314; RGZ 87, 190 [194]; Gehrlein, VersR 1994, 1009; Volmer BB 1984, 1010 [1013]), muss bei der Auftragserteilung allein durch eine Seite klargestellt werden, dass es sich um ein für beide Seiten zu erstattendes Schiedsgutachten handelt (Gehrlein, VersR 1994, 1009; Volmer BB 1984, 1010 [1013]).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 131/13

    Kraftfahrzeugversicherung: Zurückweisung des von der Gegenseite benannten

    Auch bei der Auftragsvergabe durch einen Vertragspartner ist der Schiedsgutachter beiden Parteien zur ordnungsgemäßen Erstellung seines Gutachtens verpflichtet (BGH NJW-RR 1994, 1314; RGZ 87, 190, 194).
  • BGH, 30.01.1961 - VII ZR 176/59

    Rechtsmittel

    Es kann dahinstehen, ob gleiches stets auch für den Schiedsgutachtervertrag gilt (vgl. RGZ 87, 190, 193 f; Kisch, Der Schiedsmann im Versicherungsrecht, S. 69 f, 78; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, Anm. III vor § 1025; Wieczorek, ZPO, § 1025 Anm. C III c 3).
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