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Rechtsprechung
   RG, 09.11.1915 - Rep. VIII. 145/15   

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RG, 09.11.1915 - Rep. VIII. 145/15 (https://dejure.org/1915,94)
RG, Entscheidung vom 09.11.1915 - Rep. VIII. 145/15 (https://dejure.org/1915,94)
RG, Entscheidung vom 09. November 1915 - Rep. VIII. 145/15 (https://dejure.org/1915,94)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Pachtzinses

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 277
 
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Rechtsprechung
   RG, 09.11.1915 - III 145/15   

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RG, 09.11.1915 - III 145/15 (https://dejure.org/1915,261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Berechtigt das polizeiliche Verbot öffentlicher Tänze während des Krieges den Pächter einer vorwiegend dem Tanzbetriebe dienenden Gastwirtschaft, Minderung des Pachtzinses zu fordern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 277
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZR 8/21

    Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

    Zwar hat das Reichsgericht (RGZ 87, 277, 280; 89, 203, 205) in Fällen, in denen die Durchführung von Tanzveranstaltungen wegen des Ersten Weltkriegs polizeilich untersagt worden war, für eine gepachtete Gastwirtschaft, in der vorwiegend Tanzveranstaltungen durchgeführt wurden, das Vorliegen eines Mangels bejaht.
  • LG Mönchengladbach, 02.11.2020 - 12 O 154/20

    Geschäftsraummiete: Mietminderung auf die Hälfte wegen Corona - Gesichtspunkt der

    bb) Auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RG, Urt. v. 20.2.1917, III 384/18 "Verbot jeglicher Tanzveranstaltung"; RG Urt. v. 9.11.1915, III 145/15 "polizeiliche Untersagung öffentlicher Tänze"), die die Beklagtenseite anführt, führt nicht zur Annahme eines Sachmangels (zum Ganzen: LG Heidelberg COVuR 2020, 541 Rn. 29; BeckOGK/Martens, 1.10.2020, BGB § 313 Rn. 239.1).
  • LG Heidelberg, 30.07.2020 - 5 O 66/20

    Gewerberaummiete: Wegfall der Mietzahlungspflicht wegen Geschäftsschließung zur

    Es liege ein vergleichbarer Fall wie dem Urteil des Reichsgerichts zum Tanzverbot vom 09.11.1915 (RGZ 87, 277 - III 145/15) und vom 20.02.1917 (RGZ 89, 203 - III 384/16) sowie der Benzintankanlagenentscheidung vom 03.01.1919 (III 271/18) zugrunde.

    Zudem war für das Reichsgericht für die Annahme eines Mangels der Mietsache der heute in Rechtsprechung und herrschender Lehre vorausgesetzte Objektbezug der Nutzungsbeeinträchtigung (noch) nicht von entscheidender Bedeutung, wenn dort allgemein öffentlich-rechtliche Beschränkungen als die Miet- und Pachtsache "betreffend" für ausreichend erachtet wurden (vgl. RG, Urt.v. 20.02.1917 III 384/18 "Verbot jeglicher Tanzveranstaltung"; Urt. v. 09.11.1915 III 145/15 "polizeiliche Untersagung öffentlicher Tänze"; zur heutigen h.M. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78 ff.) Entsprechendes gilt für die Benzintankanlagenentscheidung.

  • OLG Frankfurt, 19.03.2021 - 2 U 143/20

    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht

    III 145/15, RGZ 87, 277 ff., 279 ff.; RG, Urteil vom 15.3.1912 - …

    III 145/15, RGZ 87, 277 ff., 279 ff.; RG, Urteil vom 15.3.1912 - …

  • AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20

    Mietrecht - Keine Vertragsanpassung wegen Umsatzeinbußen aufgrund der

    Zudem war für das Reichsgericht für die Annahme eines Mangels der Mietsache der heute in Rechtsprechung und herrschender Lehre vorausgesetzte Objektbezug der Nutzungsbeeinträchtigung (noch) nicht von entscheidender Bedeutung, wenn dort allgemein öffentlich-rechtliche Beschränkungen als die Miet- und Pachtsache " betreffend " für ausreichend erachtet wurden (vgl. RG, Urt. v. 20.02.1917 III 384/18 " Verbot jeglicher Tanzveranstaltung "; Urt. v. 09.11.1915 III 145/15 " polizeiliche Untersagung öffentlicher Tänze "; zur heutigen h.M. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78 ff.) Entsprechendes gilt für die sogenannte " Benzintankanlagenentscheidung ".
  • OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21

    Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung;

    (6) Auch die von der Beklagten erstinstanzlich (Bl. 47 GA) angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteil vom 09.11.1915 - Rep. III 145/15 -, RGZ 91, 54 ff.), bei der es um ein polizeiliches Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen während des ersten Weltkrieges ging, führt nicht zur Annahme eines Sachmangels.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 U 45/21

    Kein Mangel der Mietsache durch Betriebsbeschränkungen zur Bekämpfung der

    III 145/15, RGZ 87, 277 ff., 279 ff.; RG, Urteil vom 15.03.1912 - …

    III 145/15, RGZ 87, 277 ff., 279 ff.; RG, Urteil vom 15.03.1912 - …

  • LG Köln, 06.01.2021 - 16 O 255/20

    LG Köln versetzt Mietern herben Schlag: Keine Rechte, volle Zahlungspflicht!

    bb) Auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RG, Urt. v. 20.2.1917, III 384/18 "Verbot jeglicher Tanzveranstaltung"; RG Urt. v. 9.11.1915, III 145/15 "polizeiliche Untersagung öffentlicher Tänze"), die die Beklagtenseite anführt, führt nicht zur Annahme eines Sachmangels (zum Ganzen: LG Heidelberg COVuR 2020, 541 Rn. 29; BeckOGK/Martens, 1.10.2020, BGB § 313 Rn. 239.1).
  • LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20

    Auch große Handelsketten müssen Miete zahlen - trotz Corona!

    Zudem war für das Reichsgericht für die Annahme eines Mangels der Mietsache der heute in Rechtsprechung und herrschender Lehre vorausgesetzte Objektbezug der Nutzungsbeeinträchtigung (noch) nicht von entscheidender Bedeutung, wenn dort allgemein öffentlich-rechtliche Beschränkungen als die Miet- und Pachtsache " betreffend " für ausreichend erachtet wurden (vgl. RG, Urt.v. 20.02.1917 III 384/18 " Verbot jeglicher Tanzveranstaltung " Urt. v. 09.11.1915 III 145/15 " polizeiliche Untersagung öffentlicher Tänze " zur heutigen h.M. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78 ff.) Entsprechendes gilt für die Benzintankanlagenentscheidung.
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