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   RG, 21.12.1915 - Rep. III. 189/15   

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RG, 21.12.1915 - Rep. III. 189/15 (https://dejure.org/1915,128)
RG, Entscheidung vom 21.12.1915 - Rep. III. 189/15 (https://dejure.org/1915,128)
RG, Entscheidung vom 21. Dezember 1915 - Rep. III. 189/15 (https://dejure.org/1915,128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Fahrlässige Amtspflichtverletzung eines Gerichtsvollziehers bei Bewirkung einer Zustellung. 2. Wird der Drittschuldner, der in Unkenntnis der Pfändung oder Vorpfändung die gepfändete Forderung an seinen Gläubiger zahlt, dadurch auch dem Pfändungsgläubiger gegenüber ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung des Drittschuldners in Unkenntnis der Pfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 412
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 37/15

    Zwangsvollstreckung: Erstreckung der Pfändung des Kaufpreisanspruchs auf den

    Zahlt er in Unkenntnis einer wirksamen Pfändung an den Verkäufer oder an einen nachrangigen Pfändungspfandgläubiger aus, wird er in entsprechender Anwendung von § 407 Abs. 1 BGB von seiner Leistungspflicht frei (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 258/81, BGHZ 86, 337, 338 f.; Urteil vom 27. Oktober 1988 - IX ZR 27/88, BGHZ 105, 358, 359 f.; RGZ 87, 412, 418; Becker in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 829 Rn. 20).
  • BGH, 27.10.1988 - IX ZR 27/88

    Pflichten des Drittschuldners zur Herbeiführung des Leistungserfolges

    In entsprechender Anwendung von § 407 BGB wird der Drittschuldner aber durch eine Zahlung an den Schuldner auch von seiner Verpflichtung gegenüber dem Pfändungsgläubiger frei, wenn er das dem Schuldner auferlegte Verfügungsverbot und das ihm obliegende Zahlungsverbot bei Vornahme der Leistung nicht kennt (RGZ 87, 412, 418; BGHZ 86, 337, 338 f).
  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96

    Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung

    Zum einen begründet der Zugang der Abtretungsanzeige die Vermutung, daß der Schuldner auch (positive) Kenntnis von ihr erlangt hat (RGZ 87, 412, 418, LAG Berlin, Urteil vom 8. Oktober 1968 - 4 Sa 56/68 = BB 1969, 1353, Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., BGB § 407 Rdnr. 3, MünchKomm/Roth, BGB, 3. Aufl., § 407 Rdnr. 27, Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 407 Rdnr. 9, Soergel/Zeiss, BGB, 12. Aufl., § 407 Rdnr. 6).

    Es ist dann Sache des Schuldners, Umstände darzutun und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich zumindest die ernsthafte Möglichkeit ergibt, daß er dennoch die erforderliche positive Kenntnis von der Abtretung nicht gehabt hat (vgl. RGZ 87, 412, 418; BGH, Urteil vom 27. Februar 1962 - VI ZR 260/60 = VersR 1962, 515, 516 m. w. Nachw.; Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., Rdnr. 29 vor § 284).

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Das Reichsgericht (RGZ 87, 412) und das Kammergericht (JW 1936, 2ooo) verneinen ebenfalls eine Anwendung des § 185 ZPO bei einer Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner durch Aushändigung an den Schuldner.
  • BGH, 23.01.2002 - X ZR 218/99

    Zur Sittenwidrigkeit von Globalzessionen

    Zum einen begründet der Zugang der Abtretungsanzeige die Vermutung, daß der Schuldner auch (positive) Kenntnis von ihr erlangt hat (RGZ 87, 412, 418).
  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 4762/10

    Gesetzlicher Forderungsübergang nach Verkehrsunfall mit Personenschaden:

    Dieser weitreichende Schutz des Schuldners unterliegt einer zweifachen Einschränkung: Zum Einen begründet der Zugang der Abtretungsanzeige die Vermutung, dass der Schuldner auch (positive) Kenntnis von ihr erlangt hat (BGH NJW 1997, 1775; RGZ 87, 412, 418; Palandt/ Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, § 407 Rz. 9).
  • BGH, 26.06.1958 - VII ZR 56/57
    Hätte die H. Bank als Drittschuldnerin, etwa infolge einer Ersatzzustellung, von der Pfändung der Klägerin keine Kenntnis erlangt und hätte sie infolgedessen für Rechnung der I. und in deren Einvernehmen an die Beklagte gezahlt, so wäre sie in entsprechender Anwendung des § 407 EGHB von ihrer Verpflichtung gegenüber der Klägerin frei geworden (RGZ 87, 412, 415 ff).
  • BVerwG, 14.07.1960 - III B 58.59

    Streit um die Ablehnung einer Ausbildungshilfe durch das Ausgleichsamt -

    Der Einwand des Klägers, er habe keine Kenntnis von der Zustellung erhalten, ist dem Grundsatz nach nicht zu beachten; denn die Zustellungsvorschriften bieten eine erhebliche Gewähr dafür, daß derjenige, dem zugestellt wird, auch Kenntnis von der Zustellung erhält (Wieczorek a.a.O. S. 1103 D zu § 166 ZPO; Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 25. Aufl. S. 332 Abs. 2 der Einführung zu den §§ 181-185 ZPO; beide im Anschluß an RGZ 87 S. 412 [418]).
  • BDH, 22.09.1961 - II D 64/61

    Rechtsmittel

    Soweit der Beschuldigte mit der allgemeinen Angabe, seine Ehefrau sei zu Hause gewesen und "vielleicht" habe es der Postzusteller aus Bequemlichkeitsgründen vorgezogen, die Wohnung nicht aufzusuchen, anklingen lassen will, daß der Grund für die Ersatzzustellung möglicherweise in der Zustellungsurkunde nicht richtig angegeben worden sei, kann es im vorliegenden Falle dahingestellt bleiben, ob ein derartiger Mangel des Inhalts der Zustellungsurkunde, wenn er tatsächlich bestände, die Rechtswirksamkeit der Zustellung beeinträchtigen könnte (vgl. hierzu Löwe-Rosenberg StPO § 37 Anm. 6 o; RGZ 30, 426/430; RGZ 87, 412/414; RGZ 109, 267; Rosenberg ZPR 8. Aufl. § 72 II 2).
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