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RG, 26.05.1916 - Rep. III. 51/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Haftet der Nachlaßrichter im Falle vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflicht bei Beaufsichtigung des Nachlaßverwalters auch den Nachlaßgläubigern? 2. Zur Verpflichtung des Vormundschaftsrichters, den Vormund zur mündelsicheren Anlegung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachlaßverwaltung; Haftung des Nachlaßrichters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 88, 264
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76
Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des …
Ob nämlich das Flüssighalten von Geld erforderlich ist, hängt davon ab, wie hoch die Ausgaben und tatsächlichen Unkosten sind (vgl. RGZ 88, 264/266; vgl. BayObLGZ 22, 144/146). - OLG Düsseldorf, 18.03.1993 - 18 U 228/92 : Erlangt das Vormundschaftsgericht Kenntnis von dem Eingang von Mündelgeldern, so hat es sich alsbald bei dem Vormund oder Pfleger nach der Verwendung der Gelder zu erkundigen (im Anschluß an RGZ 88, 264).