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RG, 20.11.1916 - Rep. VI. 325/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Haftet der Eigentümer von Sachen für Schäden, die durch deren Zustand anderen Personen oder Sachen entstehen? Liegt ihm die Verkehrspflicht ob, den gefährlichen Zustand zu beseitigen, so daß die Unterlassung ein Fahrlässigkeitsverschulden darstellt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durch Sachen verursachter Schaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 89, 120