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   RG, 16.05.1917 - V B 1/17   

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RG, 16.05.1917 - V B 1/17 (https://dejure.org/1917,254)
RG, Entscheidung vom 16.05.1917 - V B 1/17 (https://dejure.org/1917,254)
RG, Entscheidung vom 16. Mai 1917 - V B 1/17 (https://dejure.org/1917,254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann das Pfandrecht an dem Anteil eines Miterben am ungeteilten Nachlaß auf ein zum Nachlasse gehörendes Grundstück eingetragen werden?

  • opinioiuris.de

    Eintragung eines Pfandrechts am Miterbenanteilsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 90, 232
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an

    (aa) Allerdings entspricht es ganz herrschender Meinung, dass bei der Verpfändung eines Anteils an einer Erbengemeinschaft der verpfändende Miterbe hinsichtlich seiner Befugnis, gemeinsam mit den anderen Miterben über einen Nachlassgegenstand zu verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB), zugunsten des Pfandgläubigers beschränkt ist und die Verpfändung in das Grundbuch einzutragen ist (vgl. RGZ 90, 232, 236; BayObLG, NJW 1959, 1780, 1781; BeckOGK/Leinenweber BGB, Stand: 15.05.2015, § 1274 Rn. 105; Demharter, GBO, 30. Aufl., Anhang zu § 13, Rn. 33 mwN; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1276 Rn. 3; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 974; KEHE/Schrandt, GBR, 7. Aufl., § 22 Rn. 53).

    Es würde dadurch ein Gegenstand, der von dem verpfändeten Anteilsrecht ergriffen werde und ihm mit den anderen Nachlassgegenständen Inhalt und Wert verleihe, dem Anteilsrechte entzogen werden oder in seiner Verwertbarkeit eine Einbuße erleiden (RGZ 90, 232, 236; BayObLG, NJW 1959, 1780, 1781; OLG Hamm, OLGZ 1977, 283, 286).

  • OLG München, 10.03.2009 - 13 U 4486/08

    Vorkaufsrecht bei Erwerb eines Erbteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

    Es würde dadurch ein Gegenstand, der von dem verpfändeten Anteilsrecht ergriffen wird und ihm mit den anderen Nachlassgegenständen Inhalt und Wert verleiht, dem Anteilsrecht entzogen werden oder in seiner Verwertbarkeit eine Einbuße erleiden (RGZ 90, 232, 236).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

    Um die Zustimmungspflicht des Gläubigers zu gemeinschaftlichen Verfügungen der Miterben zu dokumentieren und Dritten gegenüber deutlich zu machen, kann die Pfändung - wie im vorliegenden Fall geschehen - im Grundbuch eingetragen werden (RGZ 90, 232, 236; Zöller/Stöber ZPO § 859 Rn. 18).
  • OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76

    Eintragung von Nießbrauchsrechten ins Grundbuch an verkehrsfähigen

    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung (RGZ 90, 232 ff.; KGJ 33 A 226 ff.; Beschluß des Senats vom 19. Februar 1959 - 15 W 54/59 - = JMBLNRW 1959, 110) und Schrifttum (Brand/Schnitzler, Die Grundbuchsachen in der gerichtlichen Praxis, 9. Aufl., Seiten 149, 167 und 223; Ertl in Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht Rz. 56 zu § 22 GBO; Meikel/Imhof/Riedel (MIR), Grundbuchrecht, 6. Aufl., Rz. 43 zu § 22 GBO; Palandt/Keidel, BGB, 35. Aufl., Anm. 2 c cc zu § 2033 BGB; Ripfel, NJW 1958, 692; Soergel/Manfred Wolf, BGB, 10. Aufl., Rz. 18 zu § 2033 BGB; Staudinger/Lehmann, BGB, 11. Aufl., Rz. 20 zu § 2033 BGB) kann dann, wenn ein Grundstück zum Nachlaß gehört, die Tatsache einer nach § 2033 Abs. 1 BGB möglichen Verpfändung eines Erbanteils im Wege der Berichtigung im Grundbuch (Abt. II) eingetragen werden, weil die eingetragenen Miterben zur Verfügung über das Grundstück der Zustimmung des Pfandgläubigers bedürfen.

    Es würde dadurch ein Gegenstand, der von dem verpfändeten Anteilsrecht ergriffen wird und ihm mit den anderen Nachlaßgegenständen Inhalt und Wert verleiht, dem Anteilsrechte entzogen werden oder in seiner Verwertbarkeit eine Einbuße erleiden (RGZ 90, 232, 236).

  • BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64

    Pfandrecht an Erbteilen - Auszahlung eines hinterlegten Erlöses aus der

    Das folgt sowohl für das Pfändungspfandrecht der Beklagten zu 1 an den Erbteilen der Klägerin zu 2, als auch für die Vertragspfandrechte der Beklagten zu 2 und 3 an den Erbteilen der Klägerin zu 1 aus der entsprechenden Anwendung der §§ 1276 Abs. 2, 135 BGB (vgl. RGZ 90, 232, 236; BayObLG NJW 1959, 1780 f).
  • OLG Frankfurt, 07.03.1979 - 20 W 50/79

    Zur Eintragung einer Erbteilspfändung im Grundbuch; Erfordernis der Eintragung

    Ohne diese Zustimmung sind Verfügungen der Erben über Nachlaßgegenstände der Beteiligten zu 4) gegenüber gemäß §§ 136, 135 BGB unwirksam (vgl. RGZ 90, 232 ff.; OLG Hamm, OLGZ 1977, 283 ff.; Ripfel, NJW 1958, 692, 693).
  • BFH, 24.01.1967 - II 94/64

    Grunderwerbssteuerfreiheit bei Verpfändung eines Miteigentumsanteils an einer

    Werden also durch das Pfandrecht am Miterbenanteil nur die Eigentümer als solche in ihrer Verfügung beschränkt (RGZ 90, 232 [236]), so entsteht am Grundstück selbst kein einem Grundpfandrecht rechtlich oder auch nur wirtschaftlich vergleichbares Recht.
  • OLG Celle, 17.07.1990 - 16 U 225/89
    Gerade dies wollte der Gesetzgeber aber mit § 137 Satz 1 BGB jedenfalls auch verhindern (vgl. z. B. RGZ 73, 16; 90, 232, 237; BGHZ 31, 13, 18 f; BGH LM § 137 BGB Nr. 2 und 3; Bay. ObLG …
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Pfandrechts am Miterbenanteilsrecht

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  • RGZ 90, 232
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