Rechtsprechung
RG, 05.06.1917 - Rep. II. 606/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat die Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 gegen übermäßige Preissteigerung (RGBl. S. 467) Einfluß auf die sog. abstrakte Schadensberechnung des Käufers?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einfluss der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung auf die abstrakte Schadensberechnung eines Käufers
- opinioiuris.de
Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 gegen übermäßige Preissteigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 90, 305
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94
Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen …
Allerdings darf grundsätzlich einem Anspruchsteller im Wege des Schadensersatzes nichts zugesprochen werden, was der Rechtsordnung widerspricht (vgl. RGZ 90, 305, 306; BGHZ 72, 328, 331 f; BGHZ 124, 86, 95; BGHZ 125, 27, 34; BGH, Urteil v. 14.7.1954 - IV ZR 260/53 - LM BGB § 843 Nr. 5; v. 7.5.1974 - VI ZR 7/73 - NJW 1974, 1374, 1376; v. 26.3.1985 - VI ZR 245/83 - NJW 1985, 2482, 2483; v. 2.7.1987 - IX ZR 94/86 - NJW 1987, 3255, 3256; v. 26.1.1989 - IX ZR 81/88 - NJW-RR 1989, 530 f.). - OLG Schleswig, 27.02.2014 - 5 U 127/12
Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen
Wenn der zu erwartende Gewinn nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbots oder unter Verletzung die Gewinnerzielung missbilligender Vorschriften erzielt werden kann, ist die Vermutung des § 252 Satz 2 BGB nicht anzuwenden (RGZ 90, 305, 306;… vgl. auch BGH, Urt. v. 21.02.1964 - Ib ZR 108/62, NJW 1964, 1181, 1184). - BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80
Schaden durch entgangene Steuervorteile
Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Verletzte als entgangenen Gewinn nicht fordern kann, was er nur mit rechtswidrigen Mitteln erlangt hätte (BGH NJW 1964, 1181, 1183; RGZ 90, 52, 64; 90, 305, 306).
- BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
Progressive Kundenwerbung
Ein solches Verlangen würde auf den Versuch hinauslaufen, sich auf dem Umwege über eine Schadensersatzforderung von der Rechtsordnung mißbilligte Vorteile zu verschaffen; es kann deshalb nicht als schutzwürdig anerkannt werden (vgl. RGZ 90, 305 [306]).Ein solches Verlangen würde auf den Versuch hinauslaufen, sich auf dem Umwege über eine Schadensersatzforderung von der Rechtsordnung mißbilligte Vorteile zu verschaffen; es kann deshalb nicht als schutzwürdig anerkannt werden (vgl. RGZ 90, 305 (306)).
- BGH, 29.06.1961 - VII ZR 174/60
Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen bei Anzeige des Mangels vor der Abnahme
Dem Anspruch steht auch nicht, wie das Landgericht und das Berufungsgericht meinen, der Rechtsgedanke entgegen, daß ein rechtlich mißbilligter entgangener Gewinn nicht ersetzt zu werden braucht (RGZ 90, 305; 100, 112). - OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
Haftung für nicht eingetretene Steuervorteile im Bauherrenmodell
Das Ausbleiben eines nach den gesetzlichen Bestimmungen unrechtmäßigen Vorteils begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Schadensersatz (RGZ 91, 46, 50 f.; BGH NJW 1974, 1374, 1376; vgl. auch RGZ 90, 305, 306). - BGH, 28.05.1962 - III ZR 33/60 Bas entspricht einem allgemeinen, im Recht des Schadensersatzes entwickelten Grundsatz (RGZ 90, 305, 306; BGHZ 15, 356), den der Senat in ständiger Rechtsprechung fortgeführt und auch im Enteignungsrecht angewandt hat (vgl. I-M zu GrundG Art. 14 Nr. 56; Urteile vom 18. September 1958 - Ill ZR 86/57 -, vom 22. Juni 1959 - III ZR 44/58 - und vom 8. Oktober 1959 - H I ZR 29/58 -).
- BGH, 03.10.1956 - V ZR 32/55
Ausländischer Schiedsspruch
So wenig nach § 1044 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ein Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt werden darf, der eine Partei zu einer nach deutschen Recht verbotenen Handlung verurteilt hat, geht es auch nicht an, die betreffende Partei für das Unterbleiben dieser Handlung verantwortlich zu machen und sie dafür zahlen zu lassen; ein Vorteil, dessen Erlangung das Gesetz verbietet, kann nicht auf dem Umwege über einen Schadensersatzanspruch zu einem von der Rechtsordnung gebilligten und schutzwürdigen werden (RGZ 90, 305 [306]). - BGH, 22.06.1959 - III ZR 44/58
Rechtsmittel
Dieses Verlangen kann daher den Schutz der Rechtsordnung nicht genießen (vgl. dazu außer RGZ 90, 305, 306 auch die Entscheidung des erkennenden Senats in LM Art. 14 GG Nr. 56). - OLG Koblenz, 13.01.1993 - 5 U 1584/92
Schadensersatzanspruch nach Aufhebung einer ungerechtfertigten einstweiligen …
War es dagegen - um die Beschädigung des Grundstücks der Beklagten zu vermeiden - erforderlich, von der Gewinnung des im Boden verbliebenen Sandsteins abzusehen, sind die Einbußen des Klägers nicht ersatzfähig, weil der Kläger dann nach der Rechtsordnung keinen Anspruch auf den entgangenen Vermögensvorteil hatte (vgl. RGZ 90, 305, 306; RGZ 91, 46, 50; BGHZ 75, 366, 368; BGH VersR 1954, 498, 499; BGH NJW 1974, 1374, 1376); in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung die Verpflichtung zu einer Unterlassung ausspricht, entsteht kein nach § 945 ZPO auszugleichender Schaden, wenn der Verfügungsschuldner ohnehin materiell rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm untersagte Handlung zu unterlassen (BGH NJW 1990, 122, 125). - BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62
Rechtsmittel
- BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1954 - VI ZR 260/53
Rechtsmittel