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   RG, 10.10.1917 - Rep. V. 159/17   

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RG, 10.10.1917 - Rep. V. 159/17 (https://dejure.org/1917,38)
RG, Entscheidung vom 10.10.1917 - Rep. V. 159/17 (https://dejure.org/1917,38)
RG, Entscheidung vom 10. Oktober 1917 - Rep. V. 159/17 (https://dejure.org/1917,38)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hindert die fiduziarische Übereignung des mit einer Hypothek belasteten Grundstücks den Hypothekengläubiger, außer abgesonderter Befriedigung aus dem Grundstücke zugleich volle, verhältnismäßige Befriedigung aus der Konkursmasse des persönlichen Schuldners zu suchen, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der fiduziarischen Übereignung eines mit einer Hypothek belasteten Grundstückes auf die Stellung des Hypothekengläubigers im Konkursverfahren

  • opinioiuris.de

    Fiduziarische Übereignung eines mit einer Hypothek belasteten Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 12
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.01.1882 - I 148/81

    Haftung eines Gesellschafters mit seinem Privatvermögen für die Akkorddividende

    Auszug aus RG, 10.10.1917 - V 159/17
    bis zu ihrer vollen Befriedigung in jedem Verfahren den Betrag geltend machen dürfen, den sie zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens zu fordern haben, und daß die in § 64 angeordnete Beschränkung auf verhältnismäßige Befriedigung für den Ausfall nur dann Platz greift, wenn dem Gläubiger an einem zur Konkursmasse gehörigen Vermögensstück ein Recht auf abgesonderte Befriedigung zusteht, was bei einem zum Privatvermögen der Gesellschafter gehörigen, wenn auch für Gesellschaftsschulden verpfändeten Grundstück im Verhältnis zum Gesellschaftskonkurse nicht zutrifft (vgl. RGZ. Bd. 7 S. 88, Bd. 52 S. 170).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 49/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

    Das Reichsgericht hat ein Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs des Treuhänders dann anerkannt, wenn der Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen erhalten hat (RGZ 84, 214, 216; RGZ 91, 12, 14).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Das Reichsgericht hat ein Aussonderungsrecht des Treugebers nur dann anerkannt, wenn dem Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen worden war (RGZ 84, 214, 216; 91, 12, 14).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    So hat das Reichsgericht ein Aussonderungsrecht des Treugebers nur anerkannt, wenn der Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen erhalten hat (vgl. RG 19. Februar 1914 - VII. 448/13 - RGZ 84, 214, 217; 10. Oktober 1917 - V. 159/17 - RGZ 91, 12, 16).
  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

    Das Reichsgericht hat ein Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs des Treuhänders sowie ein Widerspruchsrecht gegenüber der Einzelzwangsvollstreckung eines Gläubigers des Treuhänders nur anerkannt, wenn der Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen erhalten hat (vgl. RGZ 84, 214, 216; 91, 12, 14).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Denn ungeachtet der verschiedenen Erscheinungsformen und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Treuhandverhältnisses, ist Charakteristikum dieser Rechtsform, dass das Treugut wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers gehört (Liebich/Mathews, Treuhand und Treuhänder in Recht und Wirtschaft, 2. Aufl. 1983, S. 23, 55, 141; RGZ 91, 12 ).

    Zwar verlangt die zivilrechtliche Rechtsprechung im Sinne eines juristischen Treuhandbegriffs überwiegend die unmittelbare Vollrechtsübertragung vom Treugeber auf den Treuhänder (RGZ 84, 214 ; 91, 12 ; 127, 341 ; 133, 84 ; BGH, WM 1960, 325 ; WM 1965, 173 ; WM 1972, 383 ) doch wird der Treuhandbegriff zunehmend in einem weiteren, wirtschaftlichen Sinn angewandt.

  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 60/77

    Klagebefugnis des Sicherungsgebers

    Das auf der Sicherungsübereignung vom 4. Dezember 1969 beruhende Treuhandverhältnis konnte - wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt und wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. RG in st. Rspr., z.B. RGZ 79, 121; 91, 12, 14; ferner BGHZ 11, 37, 41) - für den jetzigen Gemeinschuldner als Sicherungsgeber ein Widerspruchsrecht nach § 771 ZPO begründen, wenn ein Gläubiger der O. in das Sicherungsgut zwangsvollstrecken wollte.

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hatte - teils beiläufig, teils ausdrücklich - das Widerspruchsrecht des Sicherungsgebers auch vor der Befriedigung des Sicherungsnehmers anerkannt, ohne sich dabei allerdings mit der Bedeutung der Verwertungsreife für das Fortbestehen des Rechtes auseinanderzusetzen (RGZ 91, 12, 14 m.w.Rspr.-Nachw.).

  • BGH, 07.04.1959 - VIII ZR 219/57
    Unter dem Gesichtspunkt des Widerspruchsrechts aus § 771 ZPO hat das Reichsgericht für wesentlich erachtet, daß der Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen erhalten hat (RGZ 84, 214, 216; 91, 12, 14).

    Dagegen hat das Reichsgericht die Annahme eines Treuhandverhältnisses im Rechtssinne in solchen Fällen abgelehnt, in denen jemand einen Gegenstand lediglich für Rechnung und im Interesse eines anderen als stiller Stellvertreter für diesen von einem Dritten erworben hatte, so daß dem anderen ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung des Gegenstandes zustand (RGZ 91, 12, 16 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch RGZ 127, 341, 344; 133, 87).

  • BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92

    Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters

    Das Reichsgericht hat ein Aussonderungsrecht des Treugebers allerdings nur anerkannt, wenn der Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen erhalten hat (vgl. RGZ 84, 214, 216; 91, 12, 14).
  • LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02

    Aus- und Absonderungsrechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Für ein Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs des Treuhänders wurde von der Rechtsprechung gefordert, dass der Treugeber einen ihm gehörenden Vermögensgegenstand (das Treugut) dem Treuhänder mit der Abrede, die übertragene Rechtsmacht zwar im eigenen Namen, aber nur im Interesse des Treugebers auszuüben, überträgt (vgl. RGZ 84, 214/216; 91, 12/14).
  • OLG Naumburg, 20.12.2001 - 2 U 56/01

    Aussonderungsrecht eines Treugebers in der Insolvenz hinsichtlich eines

    aa) Das Reichsgericht hat ein Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs des Treuhänders sowie ein Widerspruchsrecht gegenüber der Einzelzwangsvollstreckung eines Gläubigers des Treuhänders nur anerkannt, wenn der Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen erhalten hatte (vgl. RGZ 84, 214, 216; 91, 12, 14).
  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51

    Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung bei Schenkung eines Geldbetrages zum

  • LG Berlin, 25.04.2003 - 505 Qs 58/03

    Verfall des Wertersatzes im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Geldwäsche;

  • VG Ansbach, 11.04.2007 - AN 11 E 07.770

    Vorläufige Registrierung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG);

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