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RG, 19.12.1918 - Rep. VI. 279/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Fahrlässigkeit bei Geltendmachung eines zwar formell eingetragenen, materiell aber der Neuheit entbehrenden Gebrauchsmusters.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Geltendmachung eines Gebrauchsmusters
- opinioiuris.de
Fahrlässige Geltendmachung eines Gebrauchsmusters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 94, 248
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Gewährt wurde der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB vor allem in solchen Fällen, in denen die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit eines anderen mit der Behauptung verlangt wurde, die Tätigkeit verstosse gegen ein dem Untersagenden zustehendes gewerbliches Schutzrecht (Gebrauchsmuster, Patent) und sich dann herausstellte, daß ein solches Schutzrecht nicht bestand und die dahingehende Behauptung mindestens fahrlässig falsch war (RGZ 58, 24; 94, 248; 141, 336); ferner z.B. bei einem Boykott, bei dem durch Postenstehen vor der Tür und durch tätliche Einwirkung Besucher von dem Betreten einer Gastwirtschaft abgehalten worden waren (RGZ 76, 35, 46). - BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
Kombinationspatent. Angepaßte Teile
Die Berechtigung der Widerklage ergibt sich aus dem Gesichtspunkt, daß objektiv widerrechtliche Verwarnungen eines Patentinhabers nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb darstellen, der als ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut anzusehen ist (RGZ 58, 24 [29 f]; 60, 344; 94, 248; 141, 336 [338]).