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   RG, 21.01.1919 - Rep. II. 263/18   

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https://dejure.org/1919,180
RG, 21.01.1919 - Rep. II. 263/18 (https://dejure.org/1919,180)
RG, Entscheidung vom 21.01.1919 - Rep. II. 263/18 (https://dejure.org/1919,180)
RG, Entscheidung vom 21. Januar 1919 - Rep. II. 263/18 (https://dejure.org/1919,180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Frage der Gewährleistung des Verkäufers wegen Mängel einer bestimmten, auf Besicht verkauften Sache.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelgewährleistung eines Verkäufers im Rahmen eines Spezieskaufs auf Besicht

  • opinioiuris.de

    Gewährleistung des Verkäufers wegen Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 285
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 265/03

    Beginn der Widerrufsfrist bei Kauf auf Probe

    Auch wenn bereits mit Abschluß des Vertrages vom 29. Oktober 2002 von einem aufschiebend bedingten Kaufvertrag ausgegangen wird (vgl. RGZ 94, 285, 287; 137, 297, 298; Metzger in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 495 Rdnr. 1; Staudinger/Mader, BGB, 1995, § 495 Rdnr. 2; a.A. Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. 2 1. Halbband, 13. Aufl., S. 144 f.), bedarf es noch einer weiteren Voraussetzung zum Vertragsschluß.

    Da erst die Billigung der für den eigentlichen Vertragsabschluß entscheidende Zeitpunkt ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs noch nicht während der Schwebezeit, sondern erst mit der Billigung auf den Käufer über (Senatsurteil vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 175/73, DB 1975, 589 unter II 3; Metzger aaO Rdnr. 7; Staudinger/Mader aaO, § 495 Rdnr. 21; Soergel/Huber aaO, § 495 Rdnr. 10); für den Verlust der Gewährleistungsrechte nach § 460 BGB a.F. (§ 442 BGB n.F.) ist ebenfalls erst der Zeitpunkt der Billigung und nicht der Abschluß des aufschiebend bedingten Kaufvertrages maßgebend (RGZ 94, 285, 287; MünchKommBGB/H.P. Westermann aaO, § 495 Rdnr. 9; Soergel/Huber aaO § 495 Rdnr. 11).

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