Rechtsprechung
RG, 01.07.1919 - Rep. III. 23/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bedeutung einer Zurücknahme beanstandeter Gattungsware für den Lieferungsanspruch des Käufers. Verjährung dieses Anspruchs.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kauf. Ersatzlieferung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 96, 169
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines …
Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so bereits RGZ 96, 169; Senatsurteil vom 26. Oktober 1960 - VIII ZR 150/59 unter I 4, insoweit in NJW 1961, 117 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHZ 60, 9, 11 f und Senatsurteil vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 unter II 1 und 2) und der wohl einhelligen Meinung im Schrifttum (…Erman/Grunewald, aaO, § 480 Rdnr. 9;… Staudinger/Honsell, aaO, § 480 Rdnr. 19;… Soergel/Huber, aaO, § 480 Rdnr. 36;… MünchKomm/H. P. Westermann, aaO, § 480 Rdnr. 11). - BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Das Reichsgericht hat zwar in mehreren Entscheidungen darauf abgestellt, ob die Einigung über die Ersatzlieferung dahin auszulegen ist, daß der Anspruch hierauf nunmehr nicht unmittelbar aus § 480 Abs. 1 BGB sondern auf Grund der Abrede über die teilweise oder vollständige Rückgängigmachung des Erfüllungsgeschäftes aus dem wiederhergestellten ursprünglichen Lieferungsanspruch abzuleiten ist, und für diesen Fall angenommen, daß die Verjährungseinrede gegenüber dem ursprünglichen wiederhergestellten Lieferungsanspruch nicht erhoben werden könne (RGZ 93, 98, 1000; 96, 169; 69, 385, 386; Warn Rspr. 1929 Nr. 97 = HRR 1929, 1724).