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   RG, 01.11.1919 - Rep. I. 86/19   

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RG, 01.11.1919 - Rep. I. 86/19 (https://dejure.org/1919,11)
RG, Entscheidung vom 01.11.1919 - Rep. I. 86/19 (https://dejure.org/1919,11)
RG, Entscheidung vom 01. November 1919 - Rep. I. 86/19 (https://dejure.org/1919,11)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwiefern kann der auf § 67 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes beruhende Übergang des dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehenden Schadensersatzanspruchs auf den Versicherer durch Vereinbarung ausgeschlossen werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu § 67 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 76
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über

    Bei künftigen Forderungen kann noch nach dem Abschluss der Abtretungsvereinbarung bis zur Entstehung der Forderung die Abtretung gemäß § 399 S 2 BGB durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen werden (RGZ 97, 76, 78) .
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Ein solches Verhalten kann nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts dazu führen, daß der Versicherer entsprechend dem Grundgedanken des § 67 Abs. 1 Satz 3 VVG von seiner Leistungspflicht frei wird (BGH VersR 1956, 301; RGZ 122, 292; 97, 76; 9, 118).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Der mit § 7 Nr. 3 AHB zwischen dem Kläger und der Beklagten vereinbarte Ausschluß der Abtretbarkeit (§ 399 BGB) ergreift auch Fälle des gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 412 BGB), also auch den des § 67 Abs. 1 Satz 1 VVG (RGZ 97, 76, 78; Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 67 Anm. 36; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 67 Anm. 4 A); § 67 Abs. 1 Satz 1 VVG ist nicht zwingenden Rechts.
  • LAG Niedersachsen, 16.06.2014 - 13 Sa 1327/13

    AGB-Kontrolle; Betriebsvereinbarung; Lohnabtretungsverbot; Sittenwidrigkeit;

    Der am 11.09.1981 vereinbarte Abtretungsausschluss konnte auch hinsichtlich zukünftiger Forderungen wirksam vereinbart werden (vgl. RGZ 97, 76 (78); Palandt-Grünberg, BGB, 73. Aufl., § 399 Rn. 8).
  • BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74

    Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen

    Insoweit ist zu beachten, daß dieser bei einem - nach §§ 412, 399 BGB an sich möglichen - Ausschluß der Regelung des § 67 Abs. 1 Satz 1 VVG gehalten wäre, selbst den Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner zu verfolgen, das Erstrittene an den Versicherer auszukehren, und, sofern er ein solches Vorgehen unterläßt, diesem Schadensersatz zu leisten (RGZ 97, 76, 79).
  • OLG Bamberg, 20.04.1993 - 5 U 141/92

    Schadensersatzanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers;

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  • BGH, 10.10.1966 - II ZR 196/63
    Es mag zu ihren Gunsten unterstellt werden, daß bei der Bestellung einer Hypothek ein rechtsgeschäftlicher und ein gesetzlicher Forderungsübergang durch Vereinbarung ausgeschlossen werden kann (vgl. RGZ 97, 76, 78).
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