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   RG, 26.02.1920 - VI 9/20   

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https://dejure.org/1920,255
RG, 26.02.1920 - VI 9/20 (https://dejure.org/1920,255)
RG, Entscheidung vom 26.02.1920 - VI 9/20 (https://dejure.org/1920,255)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1920 - VI 9/20 (https://dejure.org/1920,255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Revisionsfrist wegen Verzögerung der Aktenübersendung zur Entscheidung auf das Armenrechtsgesuch. 2. Möglichkeit der Begründung eines privatrechtlichen Auftragsverhältnisses durch Zuziehung von Hilfspersonen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftragsverhältnis; Schaden als Aufwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 98, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung

    Es hat weiterhin ausgesprochen, daß der Auftraggeber Schäden des Beauftragten zu ersetzen habe, die sich aus einer Gefahr - insbesondere für Leben und Gesundheit - ergaben, die mit der Ausführung des Auftrags notwendig verbunden oder mit der doch zu rechnen war, mochte dies der Beauftragte erkannt haben oder nicht (RGZ 98, 195, 200; 167, 85, 89; RG JW 1927, 441; 1937, 152), oder auf die der Beauftragte hingewiesen hatte, wenn der Auftraggeber auf die Ausführung des Auftrags bestanden hatte (RGZ 98, 169; 167, 85, 89; RG JW 1927, 441; 1937, 2670).
  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 234/56
    Nach der als zutreffend anzusehenden Rechtsprechung und Rechtslehre (RGZ 94, 169; 98, 195; 122, 298 [302]; 167, 85 [89]; RGJW 1931, 3442; 1937, 152; OLG Düsseldorf DRSp I (138) 18 b; vgl. auch RGRK 10. Aufl. Anm. 3, Staudinger-Nipperdey 10. Aufl. Anm. 10, Soergel 8. Aufl. Anm. 6 zu § 670 BGB; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 14. Bearb § 162, 3, 4) hat der Auftraggeber in Anwendung des dem § 670 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedankens für Schäden des Beauftragten einzustehen, die auf ein Verschulden des Auftraggebers bei der Erteilung oder der Ausführung des Auftrags zurückzuführen sind.
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