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RG, 17.01.1920 - V 363/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Nach welchem Zeitpunkte bestimmt sich die Höhe des Anspruchs auf den Geldbetrag, der zur Beseitigung der einem Grundstücke durch Bergbau zugefügten Beschädigungen erforderlich ist? Ist dabei auch eine nach Vollendung des schädigenden Ereignisses oder nach Erhebung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bergschaden; Maßgebender Zeitpunkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 98, 55
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Gestiegene Materialpreise und Arbeitslöhne beim Wiederaufbau sind allerdings bei der Bemessung des Ersatzsanspruchs nach § 249 Abs. 2 BGB dem Schädiger anzulasten (RGZ 98, 55; 102, 143); das ändert aber nichts daran, daß die Bereicherung des Geschädigten, die in dem Wertzuwachs der wiedererrichteten Gebäude, nunmehr neu statt alt, ihren Niederschlag gefunden hat, auszugleichen ist, weil sonst der Geschädigte eine über seinen Schaden hinausgehende Entschädigung erhielte (Abw. Oertmann LZ 1916, 1513 unter Aufgabe seiner früheren Meinung).