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   RG, 27.04.1920 - III 411/19   

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https://dejure.org/1920,811
RG, 27.04.1920 - III 411/19 (https://dejure.org/1920,811)
RG, Entscheidung vom 27.04.1920 - III 411/19 (https://dejure.org/1920,811)
RG, Entscheidung vom 27. April 1920 - III 411/19 (https://dejure.org/1920,811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Herausgabepflicht des Beauftragten

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 31
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 16.06.2016 - III ZR 282/14

    Mediaagenturverträge sind regelmäßig Geschäftsbesorgungsverträge

    Durch die Herausgabepflicht soll dafür Sorge getragen werden, dass der Geschäftsbesorger seiner Interessenwahrnehmungspflicht gegenüber dem Auftraggeber nachkommt und nicht den eigenen oder sogar den Interessen des Geschäftsgegners einen maßgeblichen Einfluss auf seine Entschließungen einräumt (RGZ 99, 31, 32).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Es sollen auch demjenigen, für dessen Rechnung ein anderer Geschäfte führt, die gesamten Vorteile des Geschäfts ebenso gebühren, wie er die gesamte Gefahr zu tragen hat (so schon RG 27. April 1920 - III 411/19 - RGZ 99, 31).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 16/09

    Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens einer Entreicherung im

    Die Gesellschaft kann Auskehr einer verbotenen Provisionszahlung verlangen (BGHZ 38, 171, 175; 39, 1, 2 f; RGZ 99, 31, 32 f; Scholz/Schneider, aaO § 43 Rn. 212).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Da der Beklagte beim Ankauf und Weiterverkauf der Geschäftsanteile in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Gemeinschuldnerin deren Geschäfte führte, ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Schmiergeldern grundsätzlich gemäß § 667 BGB verpflichtet, alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsführung erlangt hat; dazu gehören auch "Provisionen", Geschenke und andere Sondervorteile, die dem Beauftragten von dritter Seite zugewandt worden sind und die eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen; daß sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, bleibt dabei unbeachtlich (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89, BGHR BGB § 667 - Schmiergelder 2 m.w.N.; vgl. zur Entstehungsgeschichte des § 667 BGB insbesondere: Prot. II, 360 und RGZ 99, 31, 32 ff.).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

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  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

    Der Beauftragte ist insbesondere verpflichtet, Schmiergelder und Provisionen, die er ohne vorherige Billigung des Auftraggebers von Dritten erhält, an diesen herauszugeben, wenn solche Vorteile eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen (RGZ 99, 31; BGH, NJW 1963, 649; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Der Beauftragte ist insbesondere verpflichtet, Schmiergelder und Provisionen, die er ohne vorherige Billigung des Auftraggebers von Dritten erhält, an diesen herauszugeben, wenn solche Vorteile eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen (BGHZ 114, 87 ff.; RGZ 99, 31; BGH, NJW 1963, 649; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Der Beauftragte ist insbesondere verpflichtet, Schmiergelder und Provisionen, die er ohne vorherige Billigung des Auftraggebers von Dritten erhält, an diesen herauszugeben, wenn solche Vorteile eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen (RGZ 99, 31; BGH, NJW 1963, 649; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 3 mwN).
  • OLG Köln, 21.04.2005 - 18 U 179/03

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem eine Geschäftsbesorgung beinhaltenden

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  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

    Der Beauftragte ist insbesondere verpflichtet, Schmiergelder und Provisionen, die er ohne vorherige Billigung des Auftraggebers von Dritten erhält, an diesen herauszugeben, wenn solche Vorteile eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen (RGZ 99, 31; BGH, NJW 1963, 649; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.01.1963 - VIII ZR 149/61
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 126/08

    Aufklärungspflichtverletzung bei Abschluss eines Beratungsvertrages bzgl.

  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 3 U 200/13

    Stufenklage auf Auskunft über bzw. Herausgabe von Provisionen für Vermittlung von

  • BGH, 28.10.1965 - VII ZR 290/63

    Rückzahlung eines Darlehens - Feststellung einer Tarifunterschreitung

  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60

    Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern

  • BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68

    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Erreichung des

  • BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63

    Verurteilung wegen Untreue; Verurteilung wegen unterlassener

  • LG Koblenz, 03.09.2009 - 3 O 493/08
  • OLG Bamberg, 23.10.1986 - 1 U 66/86

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Herausgabe erhaltener Schmiergelder; Durchsetzung

  • BGH, 07.10.1961 - VI ZR 248/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1962 - V ZR 160/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1959 - VII ZR 124/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1952 - I ZR 94/51

    Rechtsmittel

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