Rechtsprechung
RG, 04.05.1920 - II 513/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Bedeutung der Lizenz an einem Warenzeichen; ist sie schuldrechtlicher oder dinglicher Natur? 2. Kann die Unterlassungsklage auch gegen Beihilfe zur Warenzeichenverletzung und zu unlauterem Wettbewerb erhoben werden? Objektiver und subjektiver Tatbestand der Beihilfe.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 99, 90
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04
Windsor Estate
Unter Geltung des Warenzeichengesetzes war in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt, dass an einem Warenzeichen nur eine schuldrechtliche Lizenz begründet werden konnte, deren Wirkungen sich auf die Lizenzvertragsparteien beschränkte (RGZ 99, 90, 92 - Gilette).